AR SANTA ANNA II


 Spanien - Lloret de Mar
Leider vorübergehend nicht buchbar

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Verfügbare Optionen

Es stehen folgende Verpflegungsarten zur Auswahl:

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Sie können aus folgenden Zimmertypen wählen:

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  • Hotelinformationen vom Anbieter: Neckermann XNEC

Lage:
Diese Unterbringung liegt ca. 5 Minuten vom Sandstrand entfernt, in zentraler Lage in Lloret de Mar.

Ausstattung:
Die Unterbringung mit einem Aufzug und einer Rezeption verfügt über 39 Zimmer. Eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, ein 24h-Sicherheitsdienst, eine Kinderbetreuung, eine Autovermietung, ein Transferservice und ein Faxgerät stehen den Gästen der Unterbringung zur Verfügung. Die Einrichtung umfasst einen Getränkeautomaten. Per WLAN erhalten die Gäste Zugang zum Internet. Hilfestellung bei der Buchung von Ausflügen wird am Tourdesk geboten. Bei einer Anreise mit dem Auto können die Gäste dieses in einer Garage oder auf dem Parkplatz parken.

Unterbringung:
Für angenehmes Raumklima in den Zimmern sorgen eine Klimaanlage und eine Heizung. In den meisten Zimmern zählt ein Balkon zum Standard. Die Zimmer verfügen über ein Sofabett. Es sind separate Schlafzimmer vorhanden. Kinderbetten für die jüngsten Gäste sind ebenso vorhanden. Außerdem sind ein Safe und eine Minibar verfügbar. Die Kochnische ist mit einem Kühlschrank, einem Herd, einer Mikrowelle und einer Tee-/Kaffeemaschine gut für Selbstversorger ausgestattet. Besten Urlaubskomfort bieten ein Telefon, ein TV-Gerät und WiFi (gegen Gebühr). Eine Dusche und eine Badewanne gehören zum Interieur der Badezimmer. Die Unterbringung bietet Familien- und Nichtraucherzimmer.

Sport/Unterhaltung:
Aktive Gäste können sich beim Tennis betätigen. Spaß und Unterhaltung bietet ein Casino.

Verpflegung:
Der gastronomische Bereich wartet mit einem Restaurant und einer Bar auf.

Kreditkarten:
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa und MasterCard.

Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!

Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.

Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. 

Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).

Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.

Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

(Stand: Januar 2024)

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09.04.2024