Der Aufbau der großen Festzelte auf der Münchner Wiesn kann wie geplant Ende Juni beginnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt München die vorgesehenen Betreiber des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle zulassen darf. Damit herrscht nun für dieses Jahr Klarheit für die Verantwortlichen des größten Volksfests der Welt.
Auslöser des Verfahrens war der Münchner Gastronom Alexander Egger, der die Vergabe der Festzeltplätze rechtlich angezweifelt hat. Er vertritt die Ansicht, dass die begehrten Festzeltplätze europaweit ausgeschrieben werden müssten. Mit einem Eilantrag wollte er erreichen, dass die Zulassung der beiden Traditionszelte zunächst gestoppt wird.
Beschwerde bleibt ohne Erfolg
Mit seiner Beschwerde hatte Egger jedoch keinen Erfolg. Die Richter hoben ein zuvor bestehendes Zuschlagsverbot auf. Damit darf die Stadt die Verträge mit den vorgesehenen Wirten abschließen. Zugleich steht dem Beginn der Arbeiten auf dem Festgelände – und damit dem Errichten der Zelte – nichts mehr im Weg.
Für die Organisatoren kommt die Entscheidung zu einem wichtigen Zeitpunkt. Schließlich starten die Vorbereitungen für die Wiesn lange vor dem eigentlichen Festbeginn an und laufen aktuell bereits auf Hochtouren. Eine weitere Verzögerung hätte die Planungen erheblich erschwert. Der Aufbau des Oktoberfests soll dieses Jahr am 29. Juni starten.
Richter sehen Zeitfaktor als entscheidend
Eine abschließende Bewertung der Vergabepraxis nahmen die Richter in ihrem Beschluss nicht vor. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, welche Folgen ein weiterer Aufschub für die diesjährige Veranstaltung hätte.
Nach Ansicht des Gerichts wäre es zeitlich nicht mehr möglich gewesen, zunächst ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen und anschließend die großen Festhallen rechtzeitig zu errichten. Deshalb überwogen die Interessen an einem termingerechten Aufbau des Oktoberfests.
Oktoberfest 2026: Grundsatzfrage bleibt offen
Beendet ist die juristische Auseinandersetzung damit allerdings nicht. Im noch laufenden Hauptverfahren soll geklärt werden, ob die bisherige Praxis der Stadt München rechtmäßig ist oder künftig andere Regeln gelten müssen. Somit können die Verträge für 2026 zwar geschlossen werden, damit der Aufbau des Oktoberfests in den kommenden Tagen beginnen kann, für die Zeltvergabe in den kommenden Jahren steht eine Entscheidung aber noch aus.
