Die EU hat sich nach längeren Debatten über die Fluggastrechte auf eine Reform geeinigt. Die lang erwartete Aktualisierung der Verordnung bringt vor allem mehr Klarheit und Fairness für Flugpassagiere – ohne die bewährten Entschädigungsregeln bei Verspätungen und Annullierungen anzutasten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Handgepäck-Pflicht: Airlines müssen künftig ein kostenloses Handgepäck (mindestens 40 x 30 x 20 cm) im Basistarif anbieten. Vergleichsportale und Buchungsplattformen sind verpflichtet, Preise immer mit diesem Handgepäck auszuweisen. Versteckte Gebühren für kleines Handgepäck sollen damit der Vergangenheit angehören.
- Bessere Rechte für Familien: Familien mit kleinen Kindern erhalten künftig einen Anspruch auf benachbarte Sitzplätze ohne zusätzliche Kosten. Airlines dürfen keine hohen Aufpreise mehr verlangen, um Familien zusammenzusetzen.
- Mehr Transparenz bei Buchungen: Buchungsportale müssen alle relevanten Tarife klar und vergleichbar darstellen. Zusatzleistungen (wie Sitzplatzreservierung oder Gepäck) müssen transparent und nicht irreführend beworben werden.
- Entschädigungsregeln bleiben erhalten: Die bewährten Regelungen der EU-Verordnung 261/2004 (Entschädigung bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung) bleiben unverändert bestehen.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die Einigung der EU-Mitgliedstaaten muss noch formal vom Europäischen Parlament und Rat bestätigt werden. Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich 2027 oder 2028 zu rechnen.
Reform stärkte Rechte der Verbraucher
Die Reform stärkt vor allem Verbraucherrechte bei Buchungen und macht Preise vergleichbarer. Besonders Familien und Reisende mit leichtem Gepäck profitieren von den Neuerungen. Die klassischen Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen bleiben weiterhin ein starker Schutz für Passagiere.
Quelle: fvw.de
