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    Home»Themen»Rechtliches»EU beschießt neue Fluggastrechte – was Passagieren ab Mitte 2027 zusteht
    Frau mit Gepäck am Flughafen schaut auf Abflugtafel
    EU-Parlament entscheidet über Reform der EU-Fluggastrechte
    Rechtliches

    EU beschießt neue Fluggastrechte – was Passagieren ab Mitte 2027 zusteht

    Von Ulrike Spiewak14. Juli 2026

    Die neuen Fluggastrechte in der Europäischen Union sind beschlossene Sache: Nach längeren Unstimmigkeiten zum Gesetzesverstoß und schließlich der Zustimmung von EU-Kommission und Europaparlament hat mit dem EU-Ministerrat nun die letzte Instanz die neuen Passagierrechten abgesegnet. Die neuen Regeln treten nicht sofort in Kraft, sondern erst Mitte 2027. Lesen Sie hier im Detail, was sich künftig für Flugreisende ändern wird und welche Rechte sie haben.

    Entschädigung bei Verspätungen und Ausfällen

    Entschädigung: Diese Regeln bleiben bestehen

    Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden, besteht weiterhin Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Forderung einiger Airlines, die Schwelle auf vier Stunden zu erhöhen, wurde nicht stattgegeben. Ebenso unverändert bleibt die Höhe der Ausgleichszahlungen:

    • Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometer: 250 Euro
    • Mittelstrecken bis zu 3.500 Kilometer: 400 Euro
    • Langstrecken ab 3.500 (wenn Flug nicht nur in der EU stattfindet): 600 Euro

    Diese Sätze gelten ebenso bei Flugausfällen unter der Bedingung, dass die Airline weniger als 14 Tage vor der Reise über den Ausfall informiert. 

    Entschädigung: Diese Regeln sind neu

    Voraussetzung für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall verschuldet hat. Dies ist nach den neuen Regeln nicht der Fall bei randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen oder Streiks am Flughafen.

    Die Fluggesellschaften müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Abschluss der Reise über ihre Rechte informieren und wie sie geltend gemacht werden können. Anschließend haben die Fluggäste neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ist dies erfolgt, müssen die Airlines innerhalb von 30 Tagen die Entschädigung auszahlen oder dies begründet verweigern. 

    Vollständige Rückerstattung bei Annullierung

    Noch nicht formell beschlossen, aber zeitgleich mit den neuen Passierrechten eingeführt werden soll folgende Regel: Wird ein Flug annulliert, erhalten Fluggäste ihr Geld vollständig zurück, inklusive der Vermittlungsgebühr von Online-Portalen und Reisebüros bei der Buchung. Hiervon ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen und lokale Reisebüros.

    Regeln zu Handgepäck und Familiensitzplätzen

    Neu: mehr Transparenz bei Preisen für Handgepäck

    Preise für Handgepäck müssen Airlines künftig klar ausweisen. In Vergleichsportalen müssen ebenfalls die Tarife die anfallenden Kosten für Handgepäck ausweisen. So soll bei der Buchung mehr Transparenz geschaffen und versteckte Gebühren verhindert werden. 

    Zusatzgebühren für Sitzplätze für Familien entfallen

    Zukünftig dürfen Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen, wenn Eltern im Flugzeug direkt neben ihren Kindern (bis 14 Jahre) sitzen wollen. Dies gilt ebenso für Schwangere und Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen.

    Ticket-Korrektur und Kommunikation

    Schreibfehler auf Ticket kostenfrei korrigierbar

    Tippfehler im Namen der Fluggäste müssen von der Airline künftig kostenfrei korrigiert werden. Bisher werden für Korrekturen zum Teil hohe Gebühren fällig. Diese Zusatzkosten entfallen und reduzieren den Stress beim Check-in. 

    Klare Kommunikation bei Verzögerungen 

    Bei Verzögerungen im Flugbetrieb sollen Fluggesellschaften die Passagiere zukünftig klar über ihre Rechte informieren:

    • Nach zwei Stunden Wartezeit: Anspruch auf Erfrischungen
    • Nach drei Stunden Wartezeit: Anspruch auf eine Mahlzeit (maximal drei pro Tag)
    • Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate

    Bei notwendigen Übernachtungen muss die Airline den Transfer zwischen Flughafen und Hotel organisieren und finanzieren.

    Recht auf alternative Beförderung

    In vielen Fällen sollen Fluggäste das Recht darauf haben, auf anderem Wege befördert zu werden. Beispielsweise über eine andere Strecke oder zu einem anderen Flughafen. Voraussetzung ist, dass die Reisebedingungen vergleichbar sind. War beispielsweise ein Direktflug gebucht, dürfen keine Alternativ-Flüge mit mehreren Zwischenstopps angeboten werden. Fluggesellschaften müssen innerhalb von drei Stunden ein entsprechendes Angebot vorlegen. Erfolgt dies nicht, können Fluggäste selbst eine Alternative organisieren.

    Quelle: fvw.de

    EU EU-Fahrgastrechte Europäische Union Fluggastrecht Fluggastrechteverordnung
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