Die EU-Fluggastrechte werden umfassend modernisiert. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten auf mehrere Änderungen geeinigt, die den Schutz von Flugreisenden stärken sollen. Die Reform bringt unter anderem schnellere Entschädigungsverfahren, kostenlose Sitzplätze für Familien und mehr Transparenz bei Handgepäckgebühren. An den bestehenden Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen und Flugausfällen ändert sich hingegen nichts.
Europaparlament entscheidet über Reform der EU-Fluggastrechte
Mit der Abstimmung im Europaparlament steht die Reform der europäischen Fluggastrechte kurz vor dem Abschluss. Die Mitgliedstaaten haben den Änderungen bereits grundsätzlich zugestimmt. Nach der noch ausstehenden formellen Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union kann das Gesetz offiziell verabschiedet werden.
Eine grundlegende Überarbeitung der Entschädigungsregelungen bleibt jedoch aus. Die bisherigen Ansprüche für Passagiere bei Verspätungen oder kurzfristigen Flugausfällen bleiben bestehen.
Wann haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung?
Auch künftig gilt: Erreicht ein Flug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden und ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, können Passagiere eine pauschale Entschädigung verlangen.
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer
Diese Ansprüche bestehen ebenfalls, wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Airline gestrichen wird.
Welche Ausnahmen gelten weiterhin?
Nicht jede Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, entfällt der Anspruch. Hierzu zählen unter anderem Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken am Start- oder Zielort. Streiks der eigenen Beschäftigten einer Fluggesellschaft gelten dagegen grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Anders kann dies bei Streiks von externem Flughafenpersonal, beispielsweise im Sicherheitsbereich, sein. Auch technische Defekte am Flugzeug gelten weiterhin nicht als außergewöhnlicher Umstand. In diesen Fällen bleiben Airlines grundsätzlich entschädigungspflichtig.
Schnellere Entschädigungen für Flugreisende
Ein wichtiger Bestandteil der EU-Fluggastrechte betrifft die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen. Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere künftig spätestens vier Tage nach der Ankunft darüber informieren, wie sie eine Entschädigung beantragen können. Nach Eingang des Antrags bleiben den Airlines höchstens 30 Tage Zeit, den Betrag auszuzahlen oder den Antrag mit einer nachvollziehbaren Begründung abzulehnen. Damit sollen Verfahren deutlich beschleunigt werden.
Verpasster Flug: Welche Rechte gelten künftig?
Wer einen Flug aus eigenem Verschulden verpasst, hat weiterhin keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Für Reisende mit einem Hin- und Rückflugticket gibt es jedoch eine Verbesserung. Wird der Hinflug nicht genutzt, kann eine Erstattung des nicht genutzten Rückflugs beantragt werden. Wer sein Reiseziel dennoch auf anderem Weg erreicht, darf den gebuchten Rückflug weiterhin antreten.
Handgepäck: Mehr Transparenz bei den Ticketpreisen
Bei den Handgepäck-Regeln kommt es lediglich zu kleineren Änderungen. Eine europaweit einheitliche Größe für Handgepäck wurde nicht beschlossen. Fluggesellschaften müssen künftig jedoch transparenter über ihre Preise informieren. Bereits bei der Buchung sollen Reisende sowohl einen Ticketpreis ohne zusätzliches Handgepäck als auch einen Tarif mit zusätzlichem Handgepäck sehen. Dadurch lassen sich die Angebote verschiedener Airlines einfacher vergleichen.
Familien erhalten kostenlose Sitzplätze
Von den neuen Regelungen profitieren insbesondere Familien. Eltern sollen künftig kostenlos Sitzplätze direkt neben ihren Kindern reservieren können. Vor allem Billigfluggesellschaften hatten bislang häufig zusätzliche Gebühren für nebeneinanderliegende Sitzplätze verlangt. Mit der Reform soll diese Praxis künftig der Vergangenheit angehören.
Wann treten die neuen EU-Fluggastrechte in Kraft?
Nach der Zustimmung des Europaparlaments steht lediglich noch die formelle Bestätigung durch den Rat der 27 EU-Staaten der Europäischen Union aus, der grundsätzlich schon zugestimmt hat. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wurde bislang noch nicht bekannt gegeben. Erst nach Abschluss dieses letzten Verfahrensschritts werden die neuen Vorschriften offiziell veröffentlicht und verbindlich.
Fazit
Die EU-Fluggastrechte bringen keine grundlegenden Änderungen bei den Entschädigungsansprüchen, verbessern jedoch zahlreiche Abläufe für Flugreisende. Schnellere Bearbeitungsfristen, eine bessere Information über bestehende Ansprüche, mehr Transparenz beim Handgepäck und kostenlose Familiensitzplätze sorgen künftig für einen stärkeren Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr.
Quelle: rp-online.de
