Der Urlaub dient der Erholung – doch was passiert, wenn man genau in dieser Zeit krank wird? Eine Erkrankung während der freien Tage wirft bei vielen Arbeitnehmern Fragen auf: Werden die Urlaubstage gutgeschrieben? Welche Nachweise sind erforderlich? Und welche Pflichten gelten gegenüber dem Arbeitgeber?
Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann unnötige Missverständnisse vermeiden und im Krankheitsfall richtig handeln. Im Folgenden wird erklärt, welche Regelungen gelten, welche Schritte im Ernstfall wichtig sind und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, wenn sie im Urlaub krank werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind die wichtigsten Schritte, wenn man im Urlaub krank wird?
- Was gilt, wenn ich mich im Ausland befinde? Welchen Arzt suche ich auf?
- In welchen Fällen kann ich mich von meinem deutschen Hausarzt krankschreiben lassen?
- Wenn ich wegen Krankheit meine Reise abbrechen muss – bekomme ich die Reisekosten erstattet?
- Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ich im Urlaub krank werde?
- Wann darf ich die ausgefallenen Urlaubstage nachholen?
- Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?
- Fazit Krank im Urlaub
Was sind die wichtigsten Schritte, wenn man im Urlaub krank wird?
Wer während seines Urlaubs erkrankt, sollte den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Da ohne ärztlichen Nachweis die Krankheitstage grundsätzlich weiterhin als Urlaubstage gelten, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Sucht daher eine Praxis oder Klinik auf und lasst euch ein ärztliches Attest ausstellen. Dieses muss bis zum vierten Kalendertag dem Arbeitgeber vorliegen. Zusätzlich muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt werden. Befindet ihr euch im Ausland muss außerdem die Aufenthaltsadresse angegeben werden. Zudem ist es wichtig, die Krankenkasse in Kenntnis zu setzen. Im Inland erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten meist elektronisch (eAU). Im Ausland bestehen zusätzliche Melde- und Nachweispflichten gegenüber der Krankenkasse.
Krank melden im Urlaub in vier Schritten
- sofort den Arbeitgeber informieren
- Arztpraxis oder Klinik aufsuchen und Attest ausstellen lassen
- Attest an Arbeitgeber übermitteln
- Krankenkasse informieren
Was gilt, wenn ich mich im Ausland befinde? Welchen Arzt suche ich auf?
Wer sich zum Zeitpunkt der Erkrankung im Ausland befindet, sollte ebenfalls den klassischen Weg der Krankmeldung einhalten. Im Ausland solltet ihr grundsätzlich einen örtlichen Arzt aufsuchen und euch dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse.

In welchen Fällen kann ich mich von meinem deutschen Hausarzt krankschreiben lassen?
Eine Krankschreibung durch den deutschen Hausarzt kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn eine zulässige Videosprechstunde möglich ist und die ärztlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Anerkennung von Krankheitstagen im Urlaub – insbesondere im Ausland – ist jedoch ein ärztlicher Nachweis vor Ort der rechtssicherste Weg. Achtet dabei darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit explizit dokumentiert ist. Zusätzlich zur Dauer der Krankschreibung benötigt der Arbeitgeber die ausländische Adresse ihres Aufenthaltsortes. Nach der Rückkehr gilt es außerdem den Zeitpunkt der Rückreise zu melden.
Wenn ich wegen Krankheit meine Reise abbrechen muss – bekomme ich die Reisekosten erstattet?
Wer im Urlaub krank ist und seine Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten kann, hat arbeitsrechtlich keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung von Reisekosten, Umbuchungsgebühren oder Stornokosten. Die finanziellen Folgen einer solchen Situation tragen Arbeitnehmer daher grundsätzlich selbst. Eine Kostenerstattung kann sich jedoch aus einer bestehenden Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung ergeben, sofern die Erkrankung zu den versicherten Gründen zählt und die jeweiligen Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Bei Pauschalreisen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen, etwa wenn vertragliche oder gesetzliche Regelungen greifen. Ob und in welchem Umfang tatsächlich Kosten erstattet werden, hängt immer vom konkreten Reisevertrag, den Versicherungsbedingungen sowie den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Daher empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und sich im Zweifel direkt an den Reiseveranstalter oder die Versicherung zu wenden.
Weiterlesen im Blog: Versicherungsexperte Florian Kimmel gibt im Interview Tipps zum Versicherungsschutz auf Reisen.
Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wer während seines Urlaubs krank wird, verliert seine Urlaubstage nicht automatisch. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden Urlaubstage, an denen eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit besteht, nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erkrankung unverzüglich gemeldet und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Ohne einen entsprechenden Nachweis gelten die Urlaubstage grundsätzlich weiterhin als genommen.
Liegt ein gültiges Attest vor, werden die betroffenen Urlaubstage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass sich der Urlaub durch die Krankheit nicht automatisch verlängert. Ihr solltet mit eure Arbeitgeber abstimmen, wann ihr den ausgefallenen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen könnt.
Wann darf ich die ausgefallenen Urlaubstage nachholen?
Die durch die Krankheit verlorenen Urlaubstage dürfen nicht eigenmächtig an den Urlaub angehängt werden. Stattdessen werden sie dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Für die erneute Inanspruchnahme muss der Urlaub regulär beantragt werden und der Arbeitgeber muss diesem zustimmen.
Ein Beispiel: Du hast vom 1. bis 14. September Urlaub und bist vom 5. bis 8. September krankgeschrieben. Diese vier Tage gelten nicht als Urlaub. Der genehmigte Urlaub endet dennoch am 14. August. Die vier Tage landen wieder auf deinem Urlaubskonto und können später erneut beantragt werden.
Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?
Ja, grundsätzlich darf man trotz Krankschreibung verreisen, sofern die Reise die Genesung nicht beeinträchtigt oder ihr sogar förderlich ist. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht automatisch ein Reiseverbot. Entscheidend ist vielmehr, dass das Verhalten während der Krankschreibung dem Heilungsprozess nicht entgegensteht. So kann beispielsweise ein ruhiger Erholungsurlaub am Meer oder in den Bergen bei psychischen Belastungen oder Erschöpfungszuständen durchaus mit dem Genesungsziel vereinbar sein. Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise die Erkrankung verschlimmern oder die Genesung verzögern könnte – etwa bei einem aktiven Skiurlaub trotz eines Beinbruchs oder anderen körperlichen Verletzungen. Wer Krankengeld bezieht oder eine längere Auslandsreise plant, sollte sich außerdem vorab mit seiner Krankenkasse abstimmen, da in diesen Fällen zusätzliche Vorgaben oder Mitteilungspflichten bestehen können. Im Zweifel empfiehlt es sich zudem, den behandelnden Arzt um eine Einschätzung zu bitten, ob die geplante Reise aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.

Fazit: Krank im Urlaub
Eine Krankheit im Urlaub ist zwar ärgerlich, muss aber nicht die gesamte Vorfreude auf die nächste Reise trüben. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann im Ernstfall schnell handeln und sich auf das Wesentliche konzentrieren: wieder gesund zu werden und den Urlaub – wenn möglich – doch noch zu genießen. Für zusätzliche Sicherheit kann eine passende Reiseversicherung sinnvoll sein, etwa wenn es um unerwartete Erkrankungen, einen Reiseabbruch oder medizinische Versorgung im Ausland geht.
Empfehlung: Gemeinsam mit der HanseMerkur bieten wir verschiedene Reiseversicherungspakete an, damit Ihr eurer nächsten Auszeit entspannt entgegensehen könnt. Hier findet ihr mehr Informationen zur HanseMerkur Reiseversicherung mit sonnenklar.TV.
