Flugreisende müssen sich im November auf mögliche Einschränkungen in Frankreich und Spanien einstellen. Am 5. November 2026 haben mehrere französische Gewerkschaften zu einem landesweiten Streik- und Aktionstag aufgerufen. Am 11. November folgt in Spanien ein 24-stündiger Generalstreik der Gewerkschaften UGT und CCOO. Betroffen sein könnten neben dem Flugverkehr auch Flughafendienste sowie Bahn- und Busverbindungen. Konkrete Flugstreichungen stehen bislang nicht fest. Wer in den kommenden Tagen nach Frankreich oder Spanien fliegt, sollte deshalb den Flugstatus regelmäßig kontrollieren und seine Fluggastrechte kennen.
Streik in Frankreich am 5. November: Flugverkehr könnte beeinträchtigt werden
Für Donnerstag, den 5. November 2026, haben die Gewerkschaften CFDT, CGT, FO, Unsa und FSU zu einem landesweiten Streik- und Aktionstag aufgerufen. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach höheren Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen, dem Erhalt von Arbeitsplätzen und einer Stärkung öffentlicher Dienstleistungen.
Die angekündigte Mobilisierung kann auch Auswirkungen auf den Luftverkehr haben. Besonders relevant ist eine mögliche Beteiligung von Beschäftigten der französischen Luftfahrtbehörde DGAC. Dazu gehören auch Fluglotsinnen und Fluglotsen. Darüber hinaus könnten sich Beschäftigte an Flughäfen beteiligen, beispielsweise in der Abfertigung, bei Sicherheitskontrollen und in der Wartung.
Wie stark der Flugverkehr tatsächlich betroffen sein wird, hängt von der Streikbeteiligung ab. Bislang liegt kein konkreter Plan mit angekündigten Flugstreichungen vor. Bei Arbeitskämpfen der französischen Flugsicherung können allerdings auch Flüge betroffen sein, die den französischen Luftraum lediglich überqueren. Das kann beispielsweise auf Verbindungen zwischen Deutschland, Großbritannien, Spanien und Portugal zu Verspätungen führen.
Auch die Anreise zu den Pariser Flughäfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln könnte durch den Streik erschwert werden.
Generalstreik in Spanien am 11. November: Auch Flughäfen betroffen?
Nur sechs Tage später steht Spanien vor einem weiteren landesweiten Streiktag. Die Gewerkschaftsbünde UGT und CCOO haben für Mittwoch, den 11. November 2026, einen 24-stündigen Generalstreik angekündigt.
Hintergrund sind die steigenden Lebenshaltungskosten und die angespannte Situation auf dem spanischen Wohnungsmarkt. Die Gewerkschaften fordern bessere Löhne und bezahlbaren Wohnraum. Der Arbeitskampf könnte zahlreiche Wirtschaftsbereiche und öffentliche Dienstleistungen erfassen.
Für Flugreisende sind insbesondere mögliche Einschränkungen bei der Bodenabfertigung und anderen Flughafendiensten relevant. Darüber hinaus können Bahn, Metro und Busse betroffen sein. Das könnte die Anreise zu wichtigen Flughäfen wie Madrid, Barcelona oder Palma de Mallorca erschweren.
In Spanien müssen bei Streiks im Verkehrssektor sogenannte Mindestdienste aufrechterhalten werden. Wie viele Flüge tatsächlich stattfinden können, hängt deshalb sowohl von den behördlichen Vorgaben als auch von der Beteiligung der Beschäftigten ab. Konkrete Flugstreichungen sind bislang nicht bekannt.
Flugausfall wegen Streik: Welche Rechte haben Passagiere?
Wird ein Flug aufgrund eines Streiks annulliert, haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Alternativ kann eine spätere Beförderung zu einem passenden Zeitpunkt vereinbart werden.
Bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft außerdem für angemessene Betreuungsleistungen sorgen. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung einschließlich des Transfers zwischen Flughafen und Unterkunft. Diese Ansprüche bestehen grundsätzlich unabhängig davon, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand eingestuft wird.
Anders sieht es bei einer zusätzlichen finanziellen Entschädigung aus. Diese kann zwischen 250 und 600 Euro liegen, ist aber bei Streiks externer Dienstleister wie Fluglotsen oder Flughafenpersonal häufig ausgeschlossen. Solche Arbeitskämpfe können außergewöhnliche Umstände darstellen, die eine Airline nicht unmittelbar kontrollieren kann.
Anders ist die Situation bei einem Streik des eigenen Airline-Personals. Ein solcher Arbeitskampf gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann deshalb ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen.
Bei einer Pauschalreise sollten sich Betroffene zunächst an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser ist der zentrale Ansprechpartner für die Organisation einer Ersatzbeförderung.
Streiks im November: Diese Tipps sollten Flugreisende beachten
Wer am 5. oder 11. November nach Frankreich oder Spanien fliegt, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Kontaktdaten prüfen: Hinterlegen Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse und Mobilnummer bei der Fluggesellschaft.
- Flugstatus kontrollieren: Prüfen Sie am Vortag und am Abflugtag regelmäßig die Airline-App und die Website des Flughafens.
- Anreise frühzeitig planen: Kalkulieren Sie zusätzliche Zeit für mögliche Einschränkungen bei Bahn, Metro und Bus ein.
- Anschlussflüge beachten: Besonders bei Umsteigeverbindungen über Paris oder Madrid können Verspätungen weitere Reiseabschnitte gefährden.
- Nicht selbst stornieren: Warten Sie zunächst auf eine Information der Airline. Eine eigenständige Stornierung kann Ihre Ansprüche auf kostenlose Umbuchung oder Erstattung beeinträchtigen.
Falls die Fluggesellschaft eine kostenlose Umbuchung vor dem Streiktag ermöglicht, kann ein alternativer Reisetermin sinnvoll sein. Wichtig ist, die jeweiligen Buchungsbedingungen zu prüfen und alle Mitteilungen der Airline aufzubewahren.
Ob und in welchem Umfang die beiden Streiktage den europäischen Flugverkehr beeinträchtigen, wird sich erst kurzfristig zeigen. Für Reisende gilt deshalb: Buchung im Blick behalten, ausreichend Zeit einplanen und im Fall einer Annullierung die eigenen Fluggastrechte geltend machen.
Quelle: news.at
