In Spanien wurde für den 11. November 2026 ein 24-stündiger Generalstreik angekündigt. Sowohl der Flugverkehr als auch das gesamte öffentliche Verkehrsnetz des Landes werden beeinträchtigt sein. Das konkrete Ausmaß der Beeinträchtigungen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Flughafenschließungen und der Ausfall sämtlicher Flugverbindungen sind nicht vorgesehen, doch Spanien-Urlauber sollten vorbereitet sein und ihre Buchungen genau im Blick behalten.
Spanische Flughäfen: Diese Einschränkungen sind möglich
Spaniens größte Gewerkschaftsverbände UGT und CCOO haben mitgeteilt, dass der Streik am 11. November 2026 definitiv stattfinden wird. An den Flughäfen des Landes könnten unter anderem die Bodenabfertigung und der Gepäckservice beinträchtigt sein, falls sich die Gewerkschaften dieser Bereiche dem Streik anschließen sollten.
Auswirkungen auf Flugverkehr noch unklar
Gegenwärtig gibt es noch keine Informationen dazu, welche Flüge im Zuge des Streiks ausfallen werden. Deshalb sollten Reisende nicht eigenmächtig und ohne Rücksprache mit der jeweiligen Fluggesellschaft ihre Verbindung stornieren oder ändern. Gäste der Fluggesellschaften British Airways, Ryanair und Iberia sollten sich direkt bei der jeweiligen Airline erkundigen, ob ihr Flug stattfinden wird oder nicht.
Bahnreisen und Nahverkehr können betroffen sein
Auch im Schienenverkehr sollten sich Reisende auf Einschränkungen einstellen. Je nachdem, welche Gewerkschaften ihre Arbeit niederlegen und zu welchem Grad ein Mindestbetrieb trotz Streik durchgeführt werden muss, könnten die Renfe-Züge, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und der Regionalverkehr betroffen sein.
Zudem ist im öffentlichen Nahverkehr im Einschränkungen zu rechnen, etwa im U-Bahnnetz und Bus-Nahverkehr.
Ihre Fluggastrechte bei Annullierung
Im EU-Fluggastrecht ist vorgeschrieben, dass im Falle einer Flugannullierung die betroffene Airline den Passagieren wahlweise eine Rückerstattung oder alternative Beförderung anbieten muss. Dies gilt für sämtliche Abflüge von EU-Flughäfen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Nur, wenn der Abflug von einem Airport außerhalb der EU startet, gelten die Regeln der Nation, in welcher die Fluggesellschaft beheimatet ist. Dies wäre beispielsweise bei einem Flug von Großbritannien nach Spanien der Fall.
Quelle: fvw.de
