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Apartamentos Beatriz by TAM Resorts
Spanien - Gran Canaria - Playa del Inglés
Hotelinformationen
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Verantwortlicher Veranstalter: BUCHER REISEN
Hotelservices
Pool
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Sonstiges
Barrierefrei
LAGE
Ohne Verpflegung
INFORMATIONEN
APARTMENT 1 SCHLAFZIMMER
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise Personendaten Spanien:
Bitte beachten Sie, dass mit der Einreise ab dem 02.12.2024 Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten bei Einreise im Hotel zu erfassen.
Copyright GIATA GmbH 1996 - 2026
- zum Strand ca. 1 km
- zum Flughafen Gran Canaria (LPA) ca. 30 km
- nach Vecindario ca. 12 km
- zum touristischen Zentrum ca. 100 m
- 9 Zimmer, verteilt auf ein Gebäude
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
- öffentlicher Sandstrand
- Swimmingpool (wetterabhängig)
- Liegen sind an Pool inklusive
Ohne Verpflegung
INFORMATIONEN
- Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express
- Sprachen: Spanisch, Englisch, Deutsch
- Check-in ab 15:00, Check-out bis 11:00 Uhr
- Landeskategorie: 2 Sterne
APARTMENT 1 SCHLAFZIMMER
- ca. 45 m², Balkon oder Terrasse
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten,
- Dusche oder Badewanne, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, WLAN (inklusive), Safe
- Kühlschrank, Wasserkocher mit Kaffee-/Teesortiment, Kitchnette
- Klimaanlage
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise Personendaten Spanien:
Bitte beachten Sie, dass mit der Einreise ab dem 02.12.2024 Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten bei Einreise im Hotel zu erfassen.
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