Wer für den Winter eine Reise auf die Malediven bucht, sollte einen neuen Kostenfaktor im Blick behalten: Ab dem 1. Oktober 2026 müssen auch ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen eine Tourismussteuer abführen, wenn sie Unterkunft, Verpflegung oder Transfers vor Ort verkaufen oder vermitteln. Grundlage ist die sogenannte achte Änderung des Gesetzes über die Goods and Services Tax (GST), die Präsident Mohamed Muizzu am 31. August unterzeichnet hat – nachdem der Entwurf erst Mitte August ins Parlament eingebracht worden war. Zwischen Gesetzgebung und Inkrafttreten liegen damit nur wenige Wochen.
Nicht der ganze Reisepreis wird teurer
Wichtig für die Einordnung: Die neue Tourism Goods and Services Tax (TGST) von 17 Prozent wird nicht auf den kompletten Reisepreis fällig, sondern nur auf die Handelsspanne des Anbieters – also die Differenz zwischen dem, was der Reisende zahlt, und dem, was an das maledivische Hotel oder den Leistungsträger vor Ort weitergereicht wird.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Bei einer Pauschalreise für 4.000 Euro entfallen bspw. rund 2.800 Euro auf die eigentliche Hotelleistung. Kalkuliert der Veranstalter darauf eine Marge von 15 Prozent (420 Euro), fallen durch die neue Steuer rund 71 Euro zusätzlich an – bei 20 Prozent Marge sind es etwa 95 Euro. Ob und in welcher Höhe der Betrag beim Gast ankommt, hängt letztlich vom jeweiligen Vertrag und vom Buchungszeitpunkt ab. Der Flug ab Deutschland selbst ist von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen, da sich die Steuer auf touristische Leistungen innerhalb der Malediven bezieht.
Registrierungspflicht auch ohne Sitz vor Ort
Neu ist außerdem: Anbieter ohne eigene Betriebsstätte auf den Malediven werden künftig trotzdem steuerpflichtig, sobald sie touristische Leistungen dort verkaufen. Die Steuerbehörde MIRA hat lokale Hotels und Agenturen bereits angewiesen, ihre ausländischen Vertriebspartner zu benennen – diese müssen sich anschließend selbst bei MIRA registrieren, Umsätze melden und die Steuer abführen.
Reisebranche fordert mehr Vorlaufzeit
Aus Sicht des Deutschen Reiseverbands (DRV) kommt die Umsetzung zu kurzfristig. „Die Malediven sind ein wichtiges Reiseziel für die Kunden von deutschen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Umso wichtiger ist es, neue steuerliche Regeln so einzuführen, dass sie planbar, verhältnismäßig und in der Praxis umsetzbar sind“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Der Verband weist darauf hin, dass viele Winterangebote längst kalkuliert und verkauft sind – zusätzliche Kosten lassen sich bei bestehenden Buchungen oft nicht mehr an die Gäste weitergeben. Der DRV verlangt deshalb Übergangsregeln für bereits verkaufte Reisen sowie mehr Zeit für die technische Umsetzung auf Anbieterseite.
Unklar ist derzeit vor allem, wie die Steuer in der Praxis funktionieren soll, wenn mehrere Unternehmen an einer Buchung beteiligt sind: Registrierung ohne Betriebsstätte vor Ort, die Ermittlung der steuerpflichtigen Marge über mehrstufige Vertriebsketten hinweg sowie der Umgang mit Stornierungen und Erstattungen sind noch offene Fragen. Der europäische Dachverband Ectaa hat sich diesen Bedenken angeschlossen und warnt zusätzlich vor spürbarem bürokratischem Mehraufwand gerade für kleinere und mittelständische Veranstalter.
Malediven: Regierung verweist auf Steuereinnahmen
Die Regierung in Malé begründet die Reform mit dem Bestimmungsortprinzip: Leistungen sollen dort besteuert werden, wo sie tatsächlich genutzt werden – bislang blieb ein großer Teil der Wertschöpfung bei ausländischen Vertriebspartnern steuerlich unberücksichtigt. Erwartet werden zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Rufiyaa pro Jahr, umgerechnet etwa 104 Millionen US-Dollar.
Immerhin zeigt sich die maledivische Botschaft in Berlin gesprächsbereit: Sie hat die Bedenken des DRV nach eigenen Angaben aufgenommen und an die zuständigen Stellen in Malé weitergeleitet. Ob die Regierung die Einführung tatsächlich verschiebt, ist bislang offen.
Quellen: fvw.de, hoteliermaldives.com
