Wer regelmäßig fliegt, kennt das Problem: Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorgaben für Hand- und Aufgabegepäck. Größe, Gewicht und Freimengen unterscheiden sich oft erheblich. Nun bewegt sich etwas in der Branche. Die Fluggesellschaft Condor hat angekündigt, ihre Gepäckbestimmungen zu vereinheitlichen und an internationale Standards anzupassen.
Bereits seit Mai 2026 gelten bei Condor neue Vorgaben für das Handgepäck. Während die zulässige Höhe und Breite unverändert bleiben, wächst die erlaubte Tiefe des Gepäckstücks von bisher 20 auf 23 Zentimeter. Das Standardmaß beträgt nun 55 x 40 x 23 Zentimeter. Deutlich stärker fällt die Änderung bei der kleinen persönlichen Tasche aus: Diese darf künftig 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein und bietet damit mehr Platz für Laptop, Handtasche oder Rucksack.
Damit orientiert sich die Fluggesellschaft stärker an international verbreiteten Gepäckstandards und schafft mehr Flexibilität für Reisende.
Mehr Freigepäck bei Condor ab 2027
Doch damit nicht genug: Ab Mai 2027 profitieren Fluggäste auch beim Aufgabegepäck von großzügigeren Freimengen. In der Economy Class steigt das inkludierte Gewicht in den entsprechenden Tarifen auf 23 Kilogramm. Reisende in der Premium Economy dürfen künftig bis zu 32 Kilogramm aufgeben. In der Business Class werden zwei Gepäckstücke mit jeweils bis zu 32 Kilogramm erlaubt sein.
Mit den neuen Regelungen verabschiedet sich Condor von bisher teilweise streckenabhängigen Vorgaben. Stattdessen sollen auf allen Verbindungen dieselben Standards gelten. Für Reisende bedeutet das vor allem mehr Transparenz und eine einfachere Reiseplanung.
Streit um Gebühren für Handgepäck
Während einige Fluggesellschaften ihre Gepäckbestimmungen vereinfachen und Freigrenzen ausweiten, verfolgen andere Anbieter eine andere Strategie. So hat die Lufthansa Group mit dem Tarif „Economy Basic“ auf ausgewählten Strecken ein Angebot eingeführt, bei dem lediglich ein kleiner persönlicher Gegenstand im Ticketpreis enthalten ist. Für einen klassischen Kabinenkoffer fallen zusätzliche Kosten an.
Verbraucherschützer kritisieren diese Entwicklung seit Längerem. Ihrer Ansicht nach gehört angemessenes Handgepäck zur normalen Beförderungsleistung und sollte nicht gesondert berechnet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und geht derzeit gegen mehrere Fluggesellschaften juristisch vor. Ziel ist es, mehr Transparenz und einheitliche Standards für Reisende zu schaffen.
EU diskutiert über ein Recht auf kostenloses Handgepäck
Auch auf politischer Ebene wird über neue Regeln beraten. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig unabhängig von der Airline ein kleines Handgepäckstück sowie einen persönlichen Gegenstand kostenlos mitnehmen dürfen. Bevor eine solche Regelung tatsächlich in Kraft tritt, müssen sich jedoch noch Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission einigen.
Fest steht: Das Thema Gepäck bleibt in Bewegung. Für Reisende lohnt es sich daher weiterhin, vor jeder Buchung einen genauen Blick auf die jeweiligen Gepäckbestimmungen zu werfen. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Branche, europaweit verständlichere und einheitlichere Standards zu schaffen. Wer in den Urlaub fliegt, sollte sich künftig noch genauer über die Gepäckregeln seiner Airline informieren, um überraschende Zusatzkosten am Flughafen zu vermeiden.
Quelle: condor.com
