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    Home»Themen»Rechtliches»EU erleichtert Erstattungen für Urlauber: Einheitliches Formular und schnellere Rückzahlungen
    Frau mit Gepäck am Flughafen schaut auf Abflugtafel
    EU-Parlament entscheidet über Reform der EU-Fluggastrechte
    Rechtliches

    EU erleichtert Erstattungen für Urlauber: Einheitliches Formular und schnellere Rückzahlungen

    Von Katharina Kirsch29. Juni 2026

    Neue Regeln sollen Passagierrechte stärken

    Gute Nachrichten für Reisende in Europa: Die EU will es Urlaubern künftig deutlich einfacher machen, Entschädigungen und Erstattungen nach Flugausfällen oder anderen Reiseproblemen zu erhalten. Darauf haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Herzstück der Reform ist ein einheitliches Formular, das künftig für Flug-, Schiffs- und Busreisen genutzt werden kann. Für Bahnreisen gibt es ein vergleichbares System bereits.

    Die Europäische Kommission soll das Formular in allen EU-Sprachen auf ihrer Internetseite bereitstellen. Verkehrsunternehmen dürfen zusätzlich weiterhin eigene Formulare oder Apps anbieten. Bevor die neuen Regeln gelten, müssen sie noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet werden.

    Schnellere Rückerstattungen – auch über Reiseportale

    Von den neuen Vorschriften profitieren vor allem Reisende, die ihre Tickets über Online-Portale oder Reisebüros buchen. Wird ein Flug gestrichen, sollen Passagiere künftig den vollständigen Ticketpreis einschließlich möglicher Vermittlungsgebühren zurückerhalten. Diese Gebühren dürfen nicht mehr einbehalten werden.

    Die Erstattung soll innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Hat der Vermittler das Ticket zunächst aus eigenen Mitteln bezahlt, verlängert sich die Frist auf maximal 14 Tage. Für sehr kleine Vermittler, etwa lokale Reisebüros, sind Ausnahmen möglich – allerdings nur, wenn Kunden bereits bei der Buchung darüber informiert werden.

    Kostenlose Begleitperson für Menschen mit Behinderungen

    Die EU stärkt außerdem die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Ist eine Begleitperson erforderlich, soll diese kostenlos mitreisen können. Verlangt eine Fluggesellschaft aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson und kann sie diese nicht selbst bereitstellen, darf der Passagier selbst entscheiden, wer ihn begleitet. Für den zusätzlichen Sitzplatz dürfen keine Kosten berechnet werden.

    Weitere Verbesserungen für Flugpassagiere

    Ergänzend zu den neuen Erstattungsregeln hat sich die EU bereits auf weitere Verbesserungen für Flugreisende verständigt. So sollen Passagiere nach Verspätungen oder Flugausfällen spätestens vier Tage nach Reiseende automatisch elektronische Informationen erhalten, wie sie ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen können.

    Mit den neuen Regelungen will die EU die Durchsetzung von Passagierrechten vereinfachen und dafür sorgen, dass Urlauber schneller und unkomplizierter zu ihrem Geld kommen.

    Quelle: countervor9.de

    Erstattungen EU Flugausfälle Passagierrechte
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