Diese Erklärung müssen Flugreisende bald abgeben
Wer in die USA fliegen möchte, muss sich auf eine neue Einreisevorschrift einstellen: Ab dem 3. November 2026 benötigen internationale Flugreisende eine unterschriebene Erklärung zu ihrem Aufenthalt in der Demokratischen Republik Kongo. Ohne das Dokument kann die Airline die Beförderung verweigern. Das gilt auch für US-Bürger und Transitpassagiere.
USA-Einreise ab 3. November 2026 nur noch mit Gesundheitserklärung
Die US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) führt eine neue Pflicht für internationale Flugreisen in die Vereinigten Staaten ein. Ab dem 3. November 2026 müssen Passagiere vor dem Abflug bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben.
Die Regelung gilt unabhängig davon, aus welchem Land der Flug startet. Betroffen sind neben ausländischen Reisenden auch US-amerikanische Staatsbürger und Personen, die über einen US-Flughafen lediglich zu einem weiteren Reiseziel fliegen. Die Maßnahme soll das Risiko einer Einschleppung von Ebola in die USA verringern.
USA-Reise: Auch ein Transit im Kongo zählt
Für Urlauber und Geschäftsreisende ist besonders wichtig, wie die US-Behörden einen Aufenthalt definieren. Entscheidend ist nicht allein, ob jemand das Land bei einem Zwischenstopp tatsächlich betreten oder den Flughafen verlassen hat.
Auch ein Transit über einen Flughafen in der Demokratischen Republik Kongo zählt als Aufenthalt. Das gilt selbst dann, wenn Reisende während des gesamten Zwischenstopps im Flugzeug geblieben sind. Wer innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von 21 Tagen im Kongo war, darf nach den geltenden Vorgaben grundsätzlich keinen Flug mit Ziel USA antreten.
Reisende sollten deshalb ihre Flugroute und mögliche Zwischenstopps vor der Abreise genau prüfen. Das gilt insbesondere für Flugverbindungen mit mehreren Teilstrecken und kurzfristigen Änderungen im Reiseverlauf.
Gesundheitserklärung für den USA-Flug: digital oder auf Papier
Die erforderliche Erklärung kann sowohl in digitaler Form als auch auf Papier abgegeben werden. Die CDC empfiehlt Fluggesellschaften, den Vorgang möglichst in ihre Check-in-Webseiten oder Buchungsanwendungen zu integrieren. Alternativ können Airlines die Erklärung beim Check-in oder spätestens vor dem Boarding entgegennehmen.
Die Fluggesellschaften müssen kontrollieren, ob die vorgeschriebene Bestätigung vorliegt. Wer die Erklärung nicht ausgefüllt und unterschrieben hat, darf grundsätzlich nicht an Bord gehen. Ausnahmen sind nur unter bestimmten behördlich festgelegten Voraussetzungen möglich.
Die neue Pflicht gilt für Flüge aus dem Ausland in die USA, einschließlich Verbindungen, bei denen die Vereinigten Staaten lediglich ein Zwischenziel auf dem Weg in ein anderes Land sind.
Falsche Angaben können rechtliche Folgen haben
Reisende sollten die Angaben in der Erklärung sorgfältig und wahrheitsgemäß machen. Wer wissentlich und vorsätzlich falsche oder irreführende Informationen übermittelt, muss laut CDC mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu können Geldstrafen und strafrechtliche Folgen gehören.
Die Airlines sind außerdem verpflichtet, die ausgefüllten Erklärungen aufzubewahren und den US-Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Dokumente müssen nach den CDC-Vorgaben mindestens 42 Tage nach der Ankunft des jeweiligen Fluges in den USA verfügbar bleiben.
Was USA-Reisende jetzt beachten sollten
Wer in den kommenden Wochen eine Flugreise in die Vereinigten Staaten plant, sollte sich rechtzeitig vor dem Abflug über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Besonders wichtig sind der genaue Reiseverlauf, mögliche Zwischenstopps und die rechtzeitige Abgabe der Erklärung.
Die neue Vorschrift tritt am 3. November 2026 um 23:59 Uhr US-Ostküstenzeit in Kraft. Sie gilt für Flüge, die zu diesem Zeitpunkt oder später aus dem Ausland in Richtung USA starten. Die aktuelle CDC-Anordnung ist zunächst bis zum 18. Dezember 2026 befristet, sofern sie nicht vorher geändert oder aufgehoben wird.
Weitere Informationen und die offiziellen Vorgaben stellt die US-Gesundheitsbehörde CDC bereit. Vor Reiseantritt empfiehlt sich ein erneuter Blick auf die geltenden Bestimmungen, da sich Einreisevorschriften kurzfristig ändern können.
Quelle: fvw.de, reisetopia.de
