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    Home»Reiseart»Flugreise»Fluggastrecht in der EU: Streit um neue Regeln für Passagiere
    Flugzeug bei Abflug in Frontalansicht
    Flugreise

    Fluggastrecht in der EU: Streit um neue Regeln für Passagiere

    Von Ulrike Spiewak22. Januar 2026

    In Europa stehen die Rechte von Flugpassagieren erneut im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen. Nach über 20 Jahren seit der Einführung der Fluggastrechteverordnung (EC 261/2004) wollen EU-Staaten künftig die Bedingungen für Entschädigungen bei Flugverspätungen ändern. Nach dem aktuellen Stand sollen Fluggäste erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden, bei Langstreckenflügen sogar erst nach sechs Stunden – eine Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von drei Stunden, wie sie in der geltenden Regelung vorgesehen ist.

    Die Position der Mitgliedstaaten hat eine Debatte ausgelöst, in der es um grundlegende Fragen des Verbraucherschutzes geht: Fluggastrechte gelten in der EU seit mehr als zwei Jahrzehnten als international beispielhaft, da sie bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr – je nach Entfernung – eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro vorsehen.

    Europäisches Parlament stärkt Passagierrechte

    Demgegenüber hat das Europäische Parlament am 21. Januar 2026 seine Position zur Reform der Fluggastrechte bekräftigt und sich deutlich gegen eine Schwächung der bestehenden Vorschriften ausgesprochen. Mit großer Mehrheit stimmte das Parlament dafür, die aktuellen Rechte zu erhalten und teilweise zu erweitern: So soll die Entschädigung weiterhin bereits nach drei Stunden Verspätung fällig werden, und die bisherigen Kompensationshöhen von bis zu 600 Euro je nach Flugdistanz sollen beibehalten werden. Darüber hinaus setzen sich die Abgeordneten für einheitliche Regelungen beim kostenlosen Handgepäck ein und wollen die Rechte bei Erstattung, Umbuchung und Betreuung im Fall von Ausfällen oder langen Verzögerungen präzisieren.

    Die Parlamentsposition steht im Gegensatz zu Vorschlägen einzelner EU-Regierungen, die nicht nur die Schwelle für die Entschädigungsansprüche anheben, sondern auch die Beträge teilweise reduzieren wollen. Jetzt soll zwischen Parlament und Mitgliedstaaten ein Vermittlungsverfahren beginnen, um einen gemeinsamen Kompromiss auszuarbeiten.

    Konkrete Punkte der Debatte

    Zentrale Streitpunkte in den Verhandlungen sind unter anderem:

    • Verspätungsgrenzen: Soll die Entschädigungspflicht erst ab vier bis sechs Stunden Verspätung greifen oder bei drei Stunden beibehalten werden?
    • Höhe der Entschädigung: Parlament und Rat sind uneins über die Höhe der Ausgleichszahlungen.
    • Handgepäckrechte: Die EU-Abgeordneten schlagen vor, ein Recht auf einen persönlichen Gegenstand und ein kleines Handgepäckstück ohne Zusatzkosten festzuschreiben.
    • Betreuungspflichten: Die Pflicht der Airlines, bei Verspätungen mit Betreuung (z. B. Snacks, Unterkunft) zu unterstützen, soll weiter geregelt werden.

    Diese Fragen betreffen Millionen von Flugreisenden innerhalb der EU und könnten auch Auswirkungen auf Flüge von oder nach Nicht-EU-Staaten europäischer Airlines haben.

    Bedeutung für Flugreisende

    Sollte der Vorschlag der Mitgliedstaaten durchgesetzt werden, hätte das direkte Auswirkungen auf Flugreisende: Viele Betroffene würden bei Verspätungen erhebliche Zeit verlieren, bevor sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, und die zu erwartenden Beträge könnten geringer ausfallen als bisher. Experten sehen darin eine Verschiebung der Rechte zugunsten der Airlines – ein Ansatz, der von Verbraucherschützern und dem Europäischen Parlament kritisiert wird.

    Derzeit sind die Vorschläge Teil eines länger laufenden legislativen Prozesses, der Kompromisse zwischen den Institutionen erfordert. Ein Abschluss der Verhandlungen ist noch offen, und Reisende sollten sich vor Buchungen über die geltenden Bedingungen informieren.

    Quelle: travelnews.ch

    EU Europa Fluggastrecht Fluggastrechteverordnung
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