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TMK Flora Park Hotel (Adults only 18+)
Tunesien - Hammamet & Umgebung - Hammamet
Hotelinformationen
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Verantwortlicher Veranstalter: Anex Tour GmbH
Hotelservices
beach
Sandstrand
Strandnah
Familie
Baby-Bett
Kinderfreundlich
Internet
WLAN (gratis)
WLAN verfügbar
Wellness
Massage
Sauna
Wellness
Pool
Innen-Pool
Pool
Sport
Allgemeines Sportangebot
Fitness
Tennis
Wassersport
Sonstiges
Arztservice
Charme / Flair
Parkplätze verfügbar
Restaurant
Wäscheservice
à la carte
LAGE
AUSSTATTUNG
STRAND & POOL
VERPFLEGUNG
Halbpension
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG
INFORMATIONEN
DOPPELZIMMER
Einreisebestimmungen Tunesien:
Für die Einreise nach Tunesien benötigen deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild einreisen. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bei Einreise mit einem gültigen vorläufigen Reisepass müssen ein Hin- und Rückflugticket sowie ausreichende Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthalts nachgewiesen werden. Auch bei Einreise mit regulärem Reisepass aber ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise können die tunesischen Behörden diese Nachweise verlangen.
Für touristische Aufenthalte in Tunesien mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 4 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft der Tunesischen Republik oder einem zuständigen tunesischen Konsulat.
Weitere Informationen und Hinweise: Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Januar 2025)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass vor Ort eine Bettensteuer in der Landeswährung Dinar gezahlt werden muss, deren Höhe abhängig von der Hotelkategorie ist.
Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.
Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.
Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.
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- direkt am Strand
- zum Flughafen Enfidha (NBE) ca. 65 km
- nach Yasmine Hammamet (Zentrum) ca. 1 km, nach Hammamet (Altstadt) ca. 8 km
AUSSTATTUNG
- 100 Zimmer in mehreren Gebäuden
- Rezeption (24 Stunden), WLAN (inklusive)
- Buffetrestaurant, À-la-carte-Restaurant (internationale Küche, gegen Gebühr)
- 2 Bars
- Konferenzraum
- gegen Gebühr: Wäsche-/Bügelservice, Arzt
STRAND & POOL
- hoteleigener Abschnitt am Sandstrand
- 2 Swimmingpools
- Hallenbad
- Sonnenschirme, Liegen und Badetücher inklusive
VERPFLEGUNG
Halbpension
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Getränke zu Mahlzeiten
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG
- Fitnessraum
- Tennis, Tischtennis
- gegen Gebühr: Wassersportarten durch lokale Anbieter
- Hamam, Sauna
- Massagen und Anwendungen (gegen Gebühr)
INFORMATIONEN
- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr
- Landeskategorie: 4 Sterne
- Sprachen: Arabisch, Englisch
DOPPELZIMMER
- ca. 20 m², Balkon
- Doppelbett
- Dusche, WC, Föhn, Slipper, Badeücher, Annehmlichkeiten
- SAT-TV, Telefon, WLAN, Safe
- Minikühlschrank, Klimaanlage (individuell regulierbar)
- auch buchbar zur Einzelbelegung
Einreisebestimmungen Tunesien:
Für die Einreise nach Tunesien benötigen deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass mit Lichtbild einreisen. Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bei Einreise mit einem gültigen vorläufigen Reisepass müssen ein Hin- und Rückflugticket sowie ausreichende Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthalts nachgewiesen werden. Auch bei Einreise mit regulärem Reisepass aber ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise können die tunesischen Behörden diese Nachweise verlangen.
Für touristische Aufenthalte in Tunesien mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 4 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft der Tunesischen Republik oder einem zuständigen tunesischen Konsulat.
Weitere Informationen und Hinweise: Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Januar 2025)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass vor Ort eine Bettensteuer in der Landeswährung Dinar gezahlt werden muss, deren Höhe abhängig von der Hotelkategorie ist.
Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.
Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.
Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.
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