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    Home»Themen»Rechtliches»18.000 Hotels verklagen Booking: Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert
    über 18.000 Hotel beteiligen sich an Sammelklage
    Rechtliches

    18.000 Hotels verklagen Booking: Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert

    Von Janis Muschik2. November 2026

    Der Druck auf Booking Holdings wächst: Insgesamt 18.135 Hotels aus Europa beteiligen sich inzwischen an einer Sammelklage gegen den Mutterkonzern des Buchungsportals Booking.com. Die niederländische Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) hat am 30. Oktober 2026 die dritte und letzte Gruppe der teilnehmenden Betriebe beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht. Die Hotels fordern Schadenersatz wegen mutmaßlich wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken, die ihre Möglichkeiten beim Vertrieb und bei der Preisgestaltung eingeschränkt haben sollen.

    Zahl der beteiligten Hotels steigt deutlich

    Die Sammelklage hat seit ihrem Start Anfang 2026 erheblich an Umfang gewonnen. Im Januar waren zunächst 3.087 Hotels an dem Verfahren beteiligt. Im Juli erhöhte sich die Zahl bereits auf 10.783. Mit der jüngsten Erweiterung sind nun insgesamt 18.135 Hotels Teil der Klage.

    Nach Angaben der SHCA ist die Zahl der Teilnehmer innerhalb von drei Monaten um 68 Prozent gestiegen. Die Stiftung ordnet das Verfahren zu den größten wettbewerbsrechtlichen Schadenersatzklagen ein, die in Europa jemals gegen ein einzelnes Unternehmen geführt wurden. Unterstützt wird die Initiative unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA) und dem europäischen Branchenverband HOTREC. Ziel ist es, die finanziellen Ansprüche zahlreicher Hotelbetriebe gebündelt vor Gericht geltend zu machen.

    Hotels werfen Booking.com Einschränkungen beim Wettbewerb vor

    Im Mittelpunkt der Klage stehen sogenannte Preisparitätsklauseln, die Booking.com über viele Jahre in seinen Vertragsbeziehungen mit Hotels verwendet haben soll. Diese Regelungen schränkten die Möglichkeiten der Betriebe ein, ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen günstiger anzubieten als auf der Buchungsplattform.

    Betroffen waren demnach auch die eigenen Internetseiten der Hotels. Wer seine Unterkunft über Booking.com vermarktete, konnte unter bestimmten Vertragsbedingungen nicht ohne Weiteres niedrigere Preise im Direktvertrieb anbieten. Die klagenden Betriebe sehen darin eine Einschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit und des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Buchungskanälen.

    Die Forderungen beziehen sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2024. Nach Auffassung der Klägerseite haben die Klauseln den Wettbewerb verzerrt und den Hotels finanzielle Nachteile verursacht. Die Betriebe verlangen deshalb eine Entschädigung für die entstandenen Einbußen.

    Mehrere Milliarden Euro Schadenersatz stehen im Raum

    Die mögliche finanzielle Dimension des Verfahrens ist erheblich. Die Stichting Hotel Claims Alliance schätzt, dass sich die gesamten Schadenersatzforderungen auf mehrere Milliarden Euro zuzüglich Zinsen belaufen könnten. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung der Klägerseite. Ob und in welcher Höhe Booking Holdings tatsächlich Schadenersatz leisten muss, ist bislang nicht entschieden. Auch die endgültige Höhe möglicher Ansprüche muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

    Eine erste Anhörung vor dem Bezirksgericht Amsterdam wird nach Angaben der Stiftung für das Jahr 2027 erwartet. Das Verfahren dürfte damit auch in den kommenden Monaten ein wichtiges Thema für die europäische Hotelbranche bleiben.

    Hotelbranche sieht Vertrauensverlust bei Booking Holdings

    Dr. Volker Soyez, der die Klage leitet, wertet die hohe Beteiligung als Zeichen eines wachsenden Vertrauensverlusts zwischen Booking Holdings und seinen europäischen Hotelpartnern. Die Zahl der Anmeldungen spiegele die Unzufriedenheit mit den Geschäftspraktiken der vergangenen Jahrzehnte wider.

    Auch die zunehmende Bedeutung künstlicher Intelligenz könnte die Marktposition von Buchungsplattformen künftig verändern. Reisende erhalten durch neue Technologien zusätzliche Möglichkeiten, Unterkünfte zu finden und Angebote miteinander zu vergleichen. Für Booking Holdings könnte ein beschädigtes Verhältnis zu den Hotelpartnern deshalb zu einem zusätzlichen geschäftlichen Risiko werden.

    HOTREC-Präsident Alexandros Vassilikos betonte ebenfalls die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen. Hotels müssten die Freiheit haben, ihre Preise selbst festzulegen und unterschiedliche Vertriebskanäle gleichberechtigt zu nutzen. Die Schadenersatzklage sei aus Sicht des Verbandes ein wichtiger Schritt, um ausgewogenere Geschäftsbeziehungen zwischen Hotels und Online-Reisebüros zu erreichen.

    Ausgang des Verfahrens bleibt offen

    Mit mehr als 18.000 beteiligten Hotels hat die Sammelklage eine neue Größenordnung erreicht. Für die europäische Hotellerie geht es dabei nicht nur um mögliche finanzielle Entschädigungen, sondern auch um die künftigen Bedingungen im digitalen Hotelvertrieb.

    Ob die Forderungen der Betriebe vor Gericht Erfolg haben, muss sich allerdings erst noch zeigen. Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob Booking Holdings tatsächlich Schadenersatz zahlen muss und wie hoch dieser gegebenenfalls ausfallen könnte.

    Quelle: tageskarte.io

    Booking Holdings Hotels Sammelklage Schadenersatz Vertrag
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