Wer in den kommenden Wochen über den Flughafen Barcelona-El Prat reist, muss sich auf mögliche Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft CGT hat für Dienstag, den 4. August 2026, ab Mitternacht einen unbefristeten Streik des Bodenpersonals des Dienstleisters Groundforce angekündigt. Betroffen sind zentrale Bereiche der Flugabfertigung wie Check-in, Boarding, Gepäckabfertigung und die Koordination der Flugzeuge.
Da Barcelona zu den wichtigsten Urlaubsdrehkreuzen Spaniens zählt, könnten die Auswirkungen weit über die Region hinausreichen. Nach Schätzungen des spanischen Verkehrsministeriums könnten rund zwei Millionen Passagiere von Verspätungen oder Einschränkungen betroffen sein.
Tausende Flüge während der Hauptreisezeit betroffen
Groundforce übernimmt am Flughafen Barcelona-El Prat die Bodenabfertigung zahlreicher nationaler und internationaler Fluggesellschaften. Zwischen Anfang August und Ende September sind bei den betroffenen Airlines rund 11.600 Flüge mit insgesamt etwa 2,4 Millionen angebotenen Sitzplätzen geplant.
Sollte der Streik wie angekündigt stattfinden, könnten insbesondere die Abläufe beim Check-in, der Gepäckabfertigung und beim Boarding beeinträchtigt werden. Ob es tatsächlich zu Flugausfällen kommt, ist derzeit noch offen.
Auch Lufthansa-Passagiere sollten ihre Flüge im Blick behalten
Von den Streikmaßnahmen könnten auch Reisende aus Deutschland betroffen sein. Zu den Fluggesellschaften, deren Bodenabfertigung in Barcelona von Groundforce übernommen wird, gehören unter anderem Lufthansa, Air Europa, Air France, KLM, ITA Airways, Qatar Airways, Turkish Airlines, United Airlines und Finnair.
Bislang haben die betroffenen Airlines keine umfassenden Änderungen ihrer Flugpläne angekündigt. Experten gehen jedoch davon aus, dass es vor allem zu längeren Wartezeiten beim Check-in, Verzögerungen bei der Gepäckabfertigung sowie späteren Boarding-Prozessen kommen könnte. In der Folge sind auch Verspätungen bei Starts und Landungen möglich.
Gewerkschaft kritisiert Personalmangel und Arbeitsbedingungen
Nach Angaben der Gewerkschaft CGT richtet sich der Streik gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Arbeitsbedingungen beim Bodenabfertiger Groundforce. Kritisiert werden unter anderem Personalmangel, eine hohe Arbeitsbelastung, zahlreiche Überstunden sowie eine unzureichende Einarbeitung neuer Beschäftigter. Nach Einschätzung der Gewerkschaft könnten diese Faktoren sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Qualität der Bodenabfertigung beeinträchtigen.
Spanien ordnet Mindestbetrieb am Flughafen an
Um den Flugverkehr trotz des Streiks zumindest teilweise aufrechtzuerhalten, hat das spanische Verkehrsministerium einen Mindestbetrieb angeordnet. Je nach Flugverbindung müssen zwischen 35 und 80 Prozent der geplanten Flüge durchgeführt werden.
Besonders hohe Vorgaben gelten für Verbindungen zu den Balearen und Kanarischen Inseln sowie für internationale Strecken, auf denen Reisenden keine vergleichbare Alternative zur Verfügung steht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wichtige Flugverbindungen auch während des Arbeitskampfes bestehen bleiben.
Das sollten Fluggäste jetzt beachten
Passagiere mit einem Flug ab oder nach Barcelona sollten den Status ihrer Verbindung regelmäßig auf der Website oder in der App ihrer Fluggesellschaft überprüfen. Auch kurzfristige Änderungen sind möglich. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ausreichend Zeit für die Anreise zum Flughafen einzuplanen, da insbesondere an den Check-in-Schaltern und bei der Gepäckaufgabe längere Wartezeiten auftreten können.
Fluggastrechte bei Streik: Welche Ansprüche haben Reisende?
Kommt es aufgrund des angekündigten Streiks am Flughafen Barcelona zu Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen, sollten Reisende ihre Rechte kennen. Verschiebt sich der Abflug um mehr als fünf Stunden oder wird ein Flug vollständig gestrichen, können Passagiere auf die Reise verzichten und sich den vollständigen Ticketpreis erstatten lassen. In diesem Fall müssen sie sich jedoch eigenständig um eine alternative Verbindung kümmern.
Keine pauschale Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Eine finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist im Zusammenhang mit dem angekündigten Streik voraussichtlich nicht vorgesehen. Der Grund: Der Arbeitskampf richtet sich gegen das Bodenpersonal des Dienstleisters Groundforce und nicht gegen Beschäftigte der Fluggesellschaften selbst. Solche Ereignisse gelten in der Regel als sogenannte außergewöhnliche Umstände, für die Airlines grundsätzlich keine Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Darauf weist auch die Fluggastrechteexpertin Nina Staub vom Unternehmen AirHelp hin. Werden Flüge infolge des Streiks gestrichen oder erreichen ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, besteht nach ihrer Einschätzung voraussichtlich kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Fluggesellschaften müssen eine Ersatzbeförderung anbieten
Auch wenn in einem solchen Fall meist kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, bleiben Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Fluggäste zu betreuen. Wird ein Flug annulliert, müssen Airlines den betroffenen Passagieren eine alternative Beförderung zum Reiseziel anbieten oder auf Wunsch den Ticketpreis erstatten. Je nach Situation kann dies beispielsweise eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder – sofern erforderlich – auf eine Verbindung mit einer anderen Fluggesellschaft sein. Ziel ist es, Reisende möglichst zeitnah an ihren Bestimmungsort zu bringen.
Ersatzflug selbst buchen? Vorsicht bei den Kosten
Wer sich eigenständig um eine Ersatzverbindung kümmert, sollte die entstehenden Kosten sorgfältig prüfen. Ist das neu gebuchte Ticket deutlich teurer als die ursprüngliche Flugbuchung, besteht keine Garantie, dass die Fluggesellschaft sämtliche Mehrkosten übernimmt. Reisende sollten deshalb möglichst zunächst Kontakt mit ihrer Airline aufnehmen und sich eine Umbuchung oder Kostenübernahme bestätigen lassen. Zudem empfiehlt es sich, alle Belege und Buchungsunterlagen aufzubewahren, falls diese später für eine Kostenerstattung benötigt werden.
Quelle: travelnews.ch, reisereporter.de
