Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) plant einen neuen juristischen Angriff im Streit um die Einführung einer kommunalen Bettensteuer. Nachdem München gemeinsam mit den bayerischen Städten Bamberg und Günzburg im November 2025 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gescheitert ist, soll der nächste Schritt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft werden. Reiter wird dem Stadtrat vorschlagen, eine Kommunalverfassungsbeschwerde einzureichen, wie die Stadt jüngst mitteilte.
Der Rechtsstreit dreht sich um ein Verbot, das der Freistaat Bayern per Änderung des Kommunalabgabengesetzes durchgesetzt hat. Dieses Gesetz untersagt den bayerischen Kommunen die Erhebung einer Übernachtungssteuer, obwohl München und andere Städte diese Abgabe ursprünglich beschlossen hatten.
Anforderungen der Stadt: Selbstverwaltungsrecht im Fokus
Reiter und Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey argumentieren, dass das Verbot das grundgesetzlich geschützte Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung verletze. Nach ihrer Auffassung müsse eine Stadt wie München selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie eine Bettensteuer erhebt, ohne von der Landesregierung blockiert zu werden. Die geplante Beschwerde soll diese Frage nun auf Bundesebene klären.
Das ursprüngliche Vorhaben sah vor, ab 2023 eine Bettensteuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises einzuführen. Diese Steuer hätte bei steigenden Touristenzahlen zu zusätzlichen Einnahmen für den städtischen Haushalt geführt und zugleich die Nutzung städtischer Infrastruktur durch Besucher teilweise abgegolten.
Vergleich mit anderen Städten: Argumente der Kläger
Reiter und Frey verweisen darauf, dass viele andere deutsche Großstädte eine Übernachtungssteuer erheben – darunter beispielsweise Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau. Ihrer Ansicht nach zeigt die Praxis in diesen Städten, dass eine Bettensteuer die Attraktivität als Reiseziel nicht beeinträchtigt, sondern zur Finanzierung notwendiger kommunaler Aufgaben beitragen kann.
Die Argumentation stützt sich auch darauf, dass die Einnahmen aus einer solchen Steuer genutzt werden könnten, um touristische Angebote und öffentliche Infrastrukturen zu verbessern – ohne dass allein die Einwohnerinnen und Einwohner für die Kosten aufkommen müssten.
Höhe der potenziellen Einnahmen und wirtschaftliche Bedeutung
Die Münchner Stadtkämmerei schätzt, dass durch eine Bettensteuer bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden könnten. Diese zusätzlichen Mittel wären für einen kommunalen Haushalt wie Münchens bedeutsam, insbesondere angesichts steigender Kosten und wachsender Anforderungen in Bereichen wie Verkehr, Sicherheit und Stadtreinigung.
Reiter betonte, dass die Attraktivität Münchens als Reiseziel nicht „umsonst“ zu haben sei. Stattdessen trügen bislang allein die Münchnerinnen und Münchner sowie lokale Unternehmen die finanziellen Lasten, die mit dem Tourismus einhergingen. Andere Städte im Bundesgebiet hätten hingegen die Möglichkeit, über eine Bettensteuer zusätzliche Einnahmen zu erzielen – sie werden von ihren Landesregierungen nicht daran gehindert.
Vorgeschichte: Klagen und Gerichtsentscheidungen
Im November 2025 war München gemeinsam mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das bayerische Verbot der Bettensteuer gescheitert. Die Richter dort folgten der Auffassung des Freistaats, wonach das Kommunalabgabengesetz keine Grundlage für eine solche Steuer in Bayern biete. Gegen diese Entscheidung wollen Reiter und Frey nun vorgehen – mit dem Ziel, die Regeln zur kommunalen Selbstverwaltung auf Bundesebene neu bewerten zu lassen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zulassen und zu Gunsten der Stadt entscheiden, hätte dies auch Auswirkungen auf andere bayerische Kommunen, die ähnliche Steuern einführen wollten, sowie auf das Verhältnis zwischen Landes- und Kommunalrecht in Deutschland.
Tourismus in München: weiterhin starkes Fundament
Unabhängig vom Rechtsstreit bleibt der Tourismus in München 2025 stark. Die bayerische Landeshauptstadt verzeichnete laut aktuellen Zahlen durchschnittlich rund 325.000 Besucher am Tag, darunter auch Tagesgäste, und erreichte ein touristisches Niveau vergleichbar mit dem der Vorjahre, obwohl Großereignisse wie die Fußball-EM oder große Konzertreihen 2025 ausblieben.
Neben klassischen Sehenswürdigkeiten und Festen wie dem Oktoberfest tragen auch große Messen, Kongresse und internationale Veranstaltungen dazu bei, dass München als Reiseziel attraktiv bleibt. Dies unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Stadt und erklärt auch, warum die Frage der Bettensteuer für die kommunale Politik so relevant ist.
Entscheidung mit weitreichenden Folgen
Die geplante Verfassungsbeschwerde Münchens gegen das Verbot der Bettensteuer könnte weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben – nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern auch für andere Kommunen in Bayern und ganz Deutschland. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Argumentation folgen, würde dies die Autonomie der Städte in Fragen der Einnahmeerzielung stärken und neue steuerpolitische Spielräume eröffnen.
Quelle: stern.de
