Der Bundestag hat beschlossen, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die Maßnahme gilt ab dem 1. Januar 2026 unbefristet. Ziel der Bundesregierung ist eine Entlastung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt.
Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und es soll eine klare Abgrenzung bei zugehörigen Dienstleistungen wie Cateringleistungen, Kita- und Schulessen oder Krankenhausverpflegung geben. Dadurch werden auch Ungleichheiten gegenüber verpackten, gelagerten oder geliefertem Essen, das bereits dem ermäßigten Satz unterliegt, vermieden. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel.
Die Regierung geht davon aus, dass Unternehmen die Entlastung weitergeben können und Investitionen durch die Maßnahme möglich werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) trat massiv für die Entfristung ein, und man hofft auf Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat am 19. Dezember 2026.
Finanzkonflikt mit dem Bundesrat
Die Länder fordern einen Ausgleich für Einnahmeausfälle durch die Steuersenkung sowie durch die Anhebung der Entfernungspauschale. Nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Als Kompensationsmöglichkeiten wurden unter anderem eine verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine höhere Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbedingten Ausgaben genannt. Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation der Steuermindereinnahmen jedoch ab. Denn die Folgen würden die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes weiter einschränken.
Sicherung von Existenzen
Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber begrüßt den Beschluss und sieht ihn als Meilenstein für Tourismus, Gastronomie sowie Bürgerinnen und Bürger. DEHOGA Bayern betont: unbefristete sieben Prozent sichern Existenzen, Arbeitsplätze und Preisstabilität. Der Verband hob hervor, dass die Steuergerechtigkeit wiederhergestellt werde, da für frisch zubereitetes Essen in Restaurants bis dahin 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig wurden, während verpacktes Essen oder Lieferungen weiterhin mit sieben Prozent besteuert wurden.
„Nach Jahren der Krise und großer Unsicherheit brauchen die Betriebe in der Gastronomie vor allem Verlässlichkeit, Entlastung und Stabilität. Der ermäßigte Steuersatz ist dabei von zentraler Bedeutung“, betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Der Bundesrat muss am 19. Dezember zustimmen und die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und die Millionen Arbeitsplätze dauerhaft machen.“
Der DEHOGA Bundesverband lobt die Maßnahme als Zukunftssicherung der Branche, betont Aspekte wie Investitionen, faire Löhne und Preisstabilität, sowie den Nutzen für Gemeinschaftsgastronomie, Caterer, Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Weitere Entlastungen und neue Freibeträge
- Entfernungspauschale: Anhebung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, gilt auch bei doppelter Haushaltsführung.
- Mobilitätsprämie: Befristung wird aufgehoben, sodass auch gering verdienende Steuerpflichtige weiter profitieren.
- Übungsleiterpauschale: Erhöhung auf 3.300 Euro; Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro.
- Änderung bei Olympischen Spielen: Prämien für Medaillengewinne steuerfrei.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Werbungskosten: Erhöhung möglich, zudem Abzug des Gewerkschaftsbeitrags künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen.
- Sportvereine: Obergrenze steuerbegünstigter Einnahmen bei sportlichen Veranstaltungen von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.
- E-Sport: Künftig gemeinnützig behandelt.
Quelle: tageskarte.io
