Das Amtsgericht München hat klargestellt, dass der Diebstahl dringend benötigter Medikamente während eines vertraglich vereinbarten Transfers einen erheblichen Reisemangel darstellt, der einen Reiseabbruch rechtfertigt.
Was war passiert?
Ein älteres Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt ab Hamburg gebucht, inklusive Busabholung. Medikamente wie Blutdruck- und Cholesterinsenker waren im Gepäckraum verstaut – das Gepäck verschwand jedoch spurlos. Da eine Weiterreise ohne Versorgung unzumutbar war, traten die Reisenden die Kreuzfahrt nicht an und forderten Rückerstattung. Das Gericht gab ihnen größtenteils Recht: Der gesamte Reisepreis samt 90 € Schadensersatz, für nicht nachgewiesene Gegenstände im Gepäck, wurde zugesprochen.
Was bedeutet das Urteil für Reisende?
Das Urteil verdeutlicht, dass der Verlust lebenswichtiger Medikamente nicht nur ein persönliches Problem darstellt, sondern auch rechtliche Folgen für Reiseveranstalter haben kann. Reisende, die nachweisen können, dass sie auf bestimmte Präparate zwingend angewiesen sind und eine Ersatzbeschaffung am Urlaubsort nicht möglich ist, haben demnach gute Chancen auf Rückerstattung des Reisepreises oder eine Minderung.
So handeln handeln Reisende im Verlustfall
Betroffene sollten den Vorfall sofort dokumentieren, den Veranstalter informieren und, wenn möglich, versuchen, Ersatzmedikamente zu beschaffen. Das Urteil zeigt jedoch, dass Gerichte im Zweifel zugunsten der Reisenden entscheiden können, wenn ihre Gesundheit ohne die Medikamente ernsthaft gefährdet wäre.
Quelle: Amtsgericht München
