Nie mehr Bier am Bahnsteig: Das geplante Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen, welches ab Sommer schrittweise eingeführt wurde, gilt ab dem 15. Oktober 2026 an allen knapp 5.700 Bahnhöfen Deutschlands. Wo genau der Alkohol verboten ist, welche Strafen drohen und welche Ausnahmen gelten.
In welchen Bereichen der Bahnhöfe gilt das Alkoholverbot?
Das Alkoholverbot gilt bundesweit auf allen Bahnhöfen in sämtlichen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Das Verbot greift im gesamten Bahnhofsbereich, der zur Deutschen Bahn gehört – so auch auf den Bahnsteigen und vielerorts auch auf den Bahnhofsvorplätzen. Ausnahmen kann es in Bereichen geben, die nicht zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören.
Was passiert beim Verstoß gegen das Alkoholverbot?
Das Alkoholverbot ist Bestandteil des Hausrechts der Deutschen Bahn und wird von Sicherheitskräften der DB kontrolliert. Wer dennoch Alkohol am Bahnsteig trinkt, wird vom Sicherheitspersonal zunächst auf das Verbot hingewiesen und dazu aufgefordert, das Trinken einzustellen. Wer der erstmaligen Aufforderung nicht nachkommt und erneut mit Alkohol erwischt wird, muss mit einem Platzverweis rechnen und den Bahnsteig oder das gesamte Gebäude verlassen. Bei erneutem Verstoß droht ein Hausverbot. Wird infolge das Hausverbot missachtet, droht sogar eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bei der Bundespolizei.
Ausnahmen vom Alkoholverbot: Wo darf weiterhin Alkohol getrunken werden?
Neben den Bereichen und Gebäuden, die nicht der DB gehören, ist auch die Bahnhofsgastronomie vom Verbot ausgenommen. Das heißt, dass Reisende in Restaurants und Bars im Bahnhof weiterhin Alkohol trinken dürfen.
Darf Alkohol im Reisegepäck mitgeführt werden?
Ja, es darf weiterhin Alkohol im Gepäck mitgeführt werden, solange die Flaschen oder Dosen verschlossen bleiben. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen das Trinken alkoholischer Getränke.
Darf Alkohol in Zügen getrunken werden?
In den Bordbistros der Deutschen Bahn darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden. Auch mitgebrachte Getränke dürfen nach wie vor im Zug konsumiert werden, unter Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste. Anders sieht es hingegen im Regionalverkehr aus – in vielen Regionalzügen herrscht mittlerweile ebenfalls Alkoholverbot.
Quelle: spiegel.de, t-online.de
