Ryanair schafft die gedruckte Bordkarte ab
Ab sofort akzeptiert Ryanair beim Boarding nur noch digitale Tickets. Damit will Europas größte Direktfluggesellschaft vollständig auf Papier verzichten und zur weltweit ersten papierlosen Airline werden. Laut Marketingchefin Dara Brady spart das Unternehmen damit jährlich über 300 Tonnen Papiermüll ein und bietet seinen Kunden „ein schnelleres, intelligenteres und umweltfreundlicheres Reiseerlebnis“.
Die Maßnahme passt zur Strategie der Airline, Prozesse weiter zu digitalisieren und ihre App stärker in den Reiseablauf einzubinden. Über die „myRyanair“-App können Passagiere nicht nur ihre Bordkarte abrufen, sondern auch Informationen zu Gate-Änderungen, Boarding-Zeiten oder Verspätungen erhalten. Künftig soll es sogar möglich sein, Speisen und Getränke direkt vom Sitzplatz aus zu bestellen.
So funktioniert der digitale Check-in
Egal, ob der Flug direkt bei Ryanair oder über ein Reiseportal gebucht wurde – alle Reisenden müssen die App herunterladen und sich mit ihrer Buchungsreferenz und E-Mail-Adresse einloggen. Anschließend wird die mobile Bordkarte mit einem 2D-Barcode erzeugt, die beim Sicherheitscheck und Boarding gescannt wird.
Was tun, wenn das Smartphone streikt?
Reisende sollten ihre Bordkarte vorab speichern – etwa als Screenshot oder in einer Wallet-App –, um sie auch offline vorzeigen zu können. Ryanair betont, dass niemand zurückgelassen werde, nur weil der Akku leer ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Online-Check-in bereits erfolgt ist. Wer diesen verpasst oder keine App nutzt, kann zwar noch am Flughafen einchecken, muss aber tief in die Tasche greifen: Die Gebühr beträgt je nach Abflugland zwischen 30 und 55 Euro pro Person.
Kritik von Verbraucherschützern:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, dass Menschen ohne Smartphone oder mit geringen technischen Fähigkeiten benachteiligt werden könnten. Mobilität dürfe nicht vom technischen Geschick der Reisenden abhängen. Ryanair empfiehlt in solchen Fällen, sich von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen – doch Verbraucherschützer kritisieren, dass die Airline damit Verantwortung auf ihre Kunden abwälze. Juristen sehen zudem mögliche Konflikte mit dem Gleichbehandlungsgesetz, etwa bei behinderten Reisenden.
Quelle: Tagesschau
