Ein Flug von Tel Aviv nach Wien ist am Sonntagabend durch eine mutmaßliche Bombendrohung unterbrochen worden. Eine Maschine von Austrian Airlines musste deshalb außerplanmäßig in der bulgarischen Hauptstadt Sofia landen. Ein Kampfjet begleitete das Flugzeug, während die Sicherheitsbehörden den Vorfall untersuchten.
Bombendrohung zwingt Airbus zur Landung in Bulgarien
Der Airbus A320 war am Sonntag, dem 18. Oktober 2026, auf dem Weg von Tel Aviv nach Wien, als eine Drohung einen größeren Sicherheitseinsatz auslöste. An Bord befanden sich nach Angaben der Fluggesellschaft 51 Passagiere sowie sechs Mitglieder der Besatzung.
Statt den Flug wie geplant in Richtung Österreich fortzusetzen, steuerte die Maschine Sofia an. Der ungeplante Zwischenstopp sollte den Behörden ermöglichen, den Vorfall zu untersuchen und die Sicherheit der Menschen an Bord zu gewährleisten.
Bulgarischer Kampfjet begleitet Austrian-Airlines-Flug
Während des Anflugs auf Sofia erhielt die Linienmaschine Unterstützung durch das bulgarische Militär. Nach Berichten von BR24 begleitete ein Kampfjet des Typs MiG-29 den Airbus bis zur Landung.
Der Einsatz verdeutlicht, wie ernst die Behörden mögliche Bedrohungen im Luftverkehr nehmen. Bei einem entsprechenden Verdacht können Flugzeuge umgeleitet und von militärischen Maschinen eskortiert werden. Die Besatzung muss dabei mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Wer hinter der Drohung steckt, ist noch nicht abschließend geklärt
Hinweise zur möglichen Herkunft der Drohung wurden unter anderem von israelischen und bulgarischen Medien veröffentlicht. Die bulgarische Nachrichtenagentur Focus berichtete unter Berufung auf die israelische Zeitung Haaretz, dass ein österreichischer Staatsbürger die Drohung ausgelöst haben soll. Dieser soll sich demnach nicht an Bord des Flugzeugs befunden haben.
Die genauen Hintergründe des Vorfalls waren zunächst nicht abschließend geklärt. Deshalb bleibt offen, welches Motiv hinter der mutmaßlichen Drohung steckte und wie belastbar die bisherigen Angaben zur Urheberschaft sind.
Flugzeug wird nach der Landung durchsucht
Nach der Landung in Sofia standen Sicherheitskontrollen im Mittelpunkt. Die Maschine sollte gründlich untersucht werden, um eine mögliche Gefahr auszuschließen. Austrian Airlines bestätigte den Vorfall gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA zunächst knapp. In der Mitteilung erklärte das Unternehmen, dass der betroffene Airbus A320 entsprechend durchsucht werde.
Solche Maßnahmen gehören zum Vorgehen bei möglichen Bombendrohungen. Je nach Lage werden Passagiere aus dem Flugzeug gebracht und Fachkräfte überprüfen unter anderem die Kabine und den Frachtraum. Auch wenn sich Drohungen später als unbegründet erweisen können, müssen die Verantwortlichen zunächst von einem möglichen Sicherheitsrisiko ausgehen.
Flug nach Wien wird nach dem Zwischenstopp fortgesetzt
Nach Angaben, auf die sich der Merkur unter Berufung auf den Radiosender Ö3 und die bulgarische Regionalzeitung Marica stützt, erreichte die Maschine Wien in den frühen Morgenstunden sicher. Damit konnte der Flug nach dem ungeplanten Aufenthalt in Bulgarien fortgesetzt werden.
Der Vorfall ereignete sich vor dem Hintergrund erhöhter Aufmerksamkeit für Sicherheitsrisiken bei Flügen mit Israel-Bezug. Bereits Ende September hatte es einen anderen schwerwiegenden Zwischenfall auf einem Flug nach Tel Aviv gegeben: Damals soll ein Copilot den Kapitän im Cockpit angegriffen haben. Dabei handelte es sich um einen separaten Vorfall.
Für Austrian Airlines und die betroffenen Reisenden bedeutete die Drohung zunächst eine erhebliche Unterbrechung der Reise. Im Mittelpunkt stand jedoch die sichere Landung und die Abklärung, ob tatsächlich eine Gefahr für das Flugzeug bestand.
Was Reisende bei Unterbrechungen beachten sollten
- Recht auf Betreuung: Laut der EU-Fluggastverordnung müssen Fluggesellschaften bei Umleitungen und Verspätungen in der Regel für Verpflegung, Übernachtung und Transfer sorgen.
- Kein Recht auf Ausgleichszahlung: Bombendrohungen gelten in der Regel als “außergewöhnliche Umstände” – hier entfällt häufig der Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Was Fluggäste bei Flugunterbrechungen tun können
- Dokumente sichern: Boardingpass, Buchungsbestätigung und Airline-Mitteilungen aufbewahren, Zeiten notieren.
- Belege sammeln: Quittungen für Essen, Transfer und Hotel aufheben, wenn die Airline nichts organisiert (nur angemessene Kosten).
- Betreuung einfordern: Anspruch auf Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf Hotel samt Transfer.
- Optionen prüfen: Bei starker Verspätung oder Ausfall Erstattung oder alternative Beförderung verlangen.
- Anschlüsse informieren: Folgeflüge, Hotels und Mietwagen frühzeitig über die neue Ankunftszeit benachrichtigen.
- Pauschalreise: Veranstalter kontaktieren zwecks Organisation der Weiterreise.
- Vorsorgen: Reiseversicherung abschließen und Reisehinweise des Außenministeriums prüfen.
- Bei Streit: Schlichtungsstelle einschalten
Quelle: merkur.de
