Wer im Herbst Urlaub am Mittelmeer macht, muss derzeit mancherorts mit Einschränkungen durch heftige Regenfälle, Sturm und Überschwemmungen rechnen. Besonders betroffen sind Istanbul sowie mehrere griechische Inseln. Die Folgen reichen von überfluteten Straßen und beschädigten Fahrzeugen bis zu Stromausfällen und unterbrochenen Verkehrsverbindungen. Auf Rhodos und in Istanbul gab es auch vereinzelt Todesopfer.
Einschränkungen in Istanbul und auf griechischen Inseln
In Istanbul standen am 14. Oktober Straßen, Unterführungen und Gebäude unter Wasser. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu wurden innerhalb eines Tages mehr als 2.500 Schadensmeldungen registriert.
Auch Griechenland ist von den Unwettern betroffen. Die Wassermassen beschädigten Straßen und unterbrachen örtliche Verkehrsverbindungen. Auf Skiathos wurden ebenfalls überflutete Straßen, umgestürzte Bäume und mitgerissene Fahrzeuge gemeldet. Auch auf der Nachbarinsel Skopelos kam es zu Überschwemmungen und Stromausfällen.
Weitere Unwetterwarnungen betrafen Euböa, Kreta und den Großraum Athen. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Ferienorte in diesen Regionen gleichermaßen betroffen sind. Für Urlauber kommt es darauf an, wie sich die Lage an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort entwickelt.
Fährverbindungen und Straßenverkehr zeitweise beeinträchtigt
Besonders Reisende, die während ihres Griechenland-Urlaubs zwischen Inseln wechseln möchten, sollten ihre Planung flexibel halten. Wegen starker Winde galten zeitweise Auslaufverbote in den Häfen Piräus bei Athen und Lavrio. Einzelne Fährverbindungen wurden unterbrochen. Auch nach einer Aufhebung solcher Beschränkungen kann es noch zu Verspätungen oder weiteren Ausfällen kommen. Wer eine Überfahrt geplant hat, sollte deshalb vor der Abfahrt den aktuellen Status beim Fähranbieter prüfen.
In den betroffenen Gebieten können außerdem überflutete Straßen und lokale Sperrungen die Weiterfahrt erschweren. Das betrifft auch Ausflüge und Transfers. Wichtig ist, Warnungen der örtlichen Behörden ernst zu nehmen und überflutete Straßen oder Wege nicht zu passieren. Ob eine Region tatsächlich betroffen ist, lässt sich nicht allein aus einer überregionalen Unwetterwarnung ableiten.
Was Reisende jetzt beachten sollten
Wer bereits vor Ort ist, erhält aktuelle Informationen am zuverlässigsten über die Unterkunft, die örtlichen Behörden und die jeweiligen Verkehrsanbieter. Auf Skiathos gab es zeitweise auch Einschränkungen bei der Wasserversorgung. Reisende sollten sich dort bei ihrer Unterkunft nach der aktuellen Situation erkundigen und Hinweise zur Nutzung des Leitungswassers beachten.
Auch vor der Anreise empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Wetterlage und den Status der gebuchten Verbindung. Aktuelle Informationen liefern in Griechenland der staatliche Wetterdienst EMY und der Zivilschutz. In der Türkei informiert der Wetterdienst MGM über die Wetterentwicklung. In beiden Ländern ist der europäische Notruf 112 erreichbar.
Diese Rechte haben Urlauber bei Einschränkungen?
Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter der zentrale Ansprechpartner, wenn gebuchte Leistungen wegen des Unwetters ausfallen oder die Rückreise beeinträchtigt ist. Er muss Reisenden im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten Unterstützung leisten. Ist die Rückreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände vorübergehend nicht möglich, kann er zudem verpflichtet sein, notwendige zusätzliche Unterkunftskosten für bis zu drei Nächte zu übernehmen.
Bei einzeln gebuchten Flügen und Unterkünften gelten andere Regeln. Wird ein Flug annulliert, haben Reisende grundsätzlich Anspruch auf Erstattung oder eine anderweitige Beförderung. Eine zusätzliche Entschädigung ist bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen in der Regel nicht vorgesehen. Ob eine Unterkunft kostenfrei storniert werden kann, hängt vom Einzelfall und den Buchungsbedingungen ab.
Eine allgemeine Unwetterwarnung berechtigt nicht automatisch dazu, eine Reise kostenfrei abzusagen. Wer unsicher ist, ob die eigene Reise oder gebuchte Leistung beeinträchtigt wird, sollte sich deshalb zunächst an den Reiseveranstalter oder den jeweiligen Anbieter wenden.
Quelle: reisereporter.de
Weiterführende Informationen: auswaertiges-amt.de
