Hochwasser im Paradies: Heftige Regenfälle haben Ende September in Thailand zu Überschwemmungen und erheblichen Verkehrsbehinderungen geführt. In Bangkok wurde nach fast 48 Stunden Dauerregen am 26. September der Katastrophenfall ausgerufen. Zeitweise waren rund 52.000 Haushalte ohne Strom, in vielen Stadtteilen kam der Straßenverkehr zum Erliegen. Inzwischen hat sich die Lage teilweise entspannt, einzelne Bereiche stehen jedoch weiterhin unter Wasser.
Landesweit waren rund 2,6 Millionen Menschen in 29 Provinzen von den Überschwemmungen betroffen. Auch die bei Urlaubern beliebte Küstenstadt Pattaya und die historische Stadt Ayutthaya mit ihren Tempelanlagen, die zum UNESCO-Welterbe gehören, wurden getroffen. Bislang kamen nach heutigem Stand 22 Menschen ums Leben.
Während die Niederschläge in Bangkok nachlassen, kann es in anderen Landesteilen weiter kräftig regnen. Die Hochwasserstände gehen nur langsam zurück. Für den Fluss Chao Phraya wird der Hochwasserscheitel in den ersten Oktobertagen erwartet.
Flugverkehr über Bangkok: Flugstatus vorab prüfen
Die beiden Flughäfen Suvarnabhumi und Don Mueang bleiben geöffnet. Dennoch erschweren überflutete Straßen und massive Verkehrsbehinderungen die An- und Abreise. Thai Airways strich Ende September mehr als ein Dutzend Flüge, darunter Verbindungen nach Frankfurt und München. Auch bei der Gepäckabfertigung kam es zu erheblichen Verzögerungen.
Wer in den kommenden Tagen nach Thailand fliegt oder von dort zurückreisen möchte, sollte deshalb den aktuellen Flugstatus direkt bei der Airline prüfen und für die Fahrt zum Flughafen zusätzliche Zeit einplanen. Bei Flugausfällen sollten Betroffene Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter aufnehmen, um Umbuchungs- und Rückreisemöglichkeiten zu klären.
Thailand-Urlaub geplant: Was gilt für gebuchte Reisen?
Wer eine Reise nach Thailand geplant hat, muss sie wegen der Überschwemmungen nicht automatisch absagen. Entscheidend ist, welche Region besucht werden soll und ob die gebuchten Leistungen tatsächlich beeinträchtigt sind. Urlauber sollten vor der Abreise die Reisehinweise des Auswärtigen Amts prüfen und sich bei ihrem Veranstalter nach möglichen Einschränkungen erkundigen. Das gilt insbesondere für Rundreisen und Ausflüge in betroffene Gebiete.
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht allein deshalb möglich, weil Reisende angesichts der Wetterlage lieber auf den Urlaub verzichten möchten. Bei Pauschalreisen kommt es darauf an, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Wer selbst von der Reise zurücktritt, obwohl diese weiterhin durchgeführt werden kann, muss unter Umständen mit Stornokosten rechnen.
Vor Ort: Überflutete Gebiete unbedingt meiden
Wer bereits in Thailand ist, sollte die Warnungen der örtlichen Behörden beachten und betroffene Gebiete meiden. Überflutete Straßen und Wege sollten weder zu Fuß noch mit dem Auto oder Motorrad durchquert werden. Neben gefährlichen Strömungen können beschädigte elektrische Anlagen Stromschläge verursachen. Auch bei Ausflügen und Transfers empfiehlt es sich, die aktuelle Lage vorab zu prüfen und genügend Zeit einzuplanen.
Bei Problemen sollten sich Pauschalreisende an ihren Reiseveranstalter oder die Reiseleitung wenden. Für dringende Fragen rund um die Hochwasserlage stehen die englischsprachige Hotline des Disaster Warning Centers unter 1784 sowie die thailändische Touristenpolizei unter 1155 zur Verfügung.
Welche Rechte haben Urlauber bei Überschwemmungen?
Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter verpflichtet, Reisenden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Rückreise. Ist die Rückbeförderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände vorübergehend nicht möglich, muss der Veranstalter grundsätzlich für bis zu drei Nächte eine notwendige Unterkunft bereitstellen.
Kann der Veranstalter wesentliche Reiseleistungen wegen der Überschwemmungen nicht erbringen oder muss er die Reise absagen, gelten andere Regeln als bei einer eigenständigen Stornierung durch den Urlauber. Wird eine Pauschalreise vor Beginn vom Veranstalter wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abgesagt, können Reisende grundsätzlich den gezahlten Reisepreis zurückverlangen. Auch eine Kündigung während der Reise kann möglich sein, wenn außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Für nicht erbrachte Leistungen besteht dann grundsätzlich ein Erstattungsanspruch.
Bei einzeln gebuchten Flügen oder Unterkünften hängt eine kostenfreie Stornierung dagegen davon ab, ob der Anbieter seine Leistung tatsächlich erbringen kann und welche Buchungsbedingungen gelten. Muss ein Hotel wegen einer Überflutung evakuiert werden und kann die gebuchte Unterkunft nicht genutzt werden, muss der Gast den entsprechenden Preis grundsätzlich nicht zahlen. Ist das Hotel weiterhin zugänglich und bewohnbar, kann eine freiwillige Absage dagegen Kosten verursachen.
Quelle: adac.de
