Update: Am Dienstagabend teilte der Airport mit, dass der Flugbetrieb wieder aufgenommen wurde. Reisende werden jedoch aufgefordert, vor der Fahrt zum Flughafen den Status ihres Fluges bei der jeweiligen Airline zu prüfen.
Ein erneuter Ätna-Ausbruch sorgt auf Sizilien für erhebliche Einschränkungen im Flugverkehr. Wegen dichter Vulkanasche in der Atmosphäre hatte der Flughafen Catania den Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Mehr als 50 Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet. Nach Angaben des Flughafens sollte der Betrieb am Dienstag, 15. September, ab 22 Uhr schrittweise wieder aufgenommen werden. Reisende sollten jedoch unbedingt vor der Fahrt zum Airport den Status ihres Fluges bei der jeweiligen Airline prüfen.
Vulkanasche führt zu Sperrung des Luftraums
Die erneute Schließung folgt auf neue Aktivitäten des Ätna. Das italienische Nationale Institut für Geophysik und Vulkanologie (INGV) meldete am 14. September anhaltende Ascheemissionen und setzte die Warnstufe für den Flugverkehr auf Rot. Wegen der Asche wurden die Luftraumsektoren B3 und C1 gesperrt. Der Flughafen Catania verlängerte daraufhin die Unterbrechung des Flugbetriebs bis Dienstagabend, 22 Uhr.
Der aktuelle Ausbruch hatte bereits am Sonntag, 13. September, begonnen. Nach Angaben des Flugportals „Aero.de“, das sich auf das INGV beruft, stieg eine rund vier Kilometer hohe Aschewolke auf. Am Montag mussten deshalb mehr als 50 Flüge gestrichen oder umgeleitet werden. Betroffen waren auch internationale Verbindungen.
Selbst wenn der Flughafen wie angekündigt wieder öffnet, kann es noch längere Zeit zu Verspätungen, Ausfällen und Umleitungen kommen. Die Fluggesellschaften können ihre Flugpläne kurzfristig ändern, wenn sich die vulkanische Aktivität oder die Bedingungen im Luftraum erneut verschlechtern.
Der Ätna verursacht regelmäßig Flugausfälle
Der mehr als 3300 Meter hohe Ätna gehört zu den aktivsten Vulkanen Europas. Seine Asche ist für den Flugverkehr besonders gefährlich, weil sie Triebwerke und andere Flugzeugteile beschädigen kann. Deshalb wird der Luftraum rund um den Vulkan bei stärkeren Eruptionen häufig eingeschränkt.
Bereits im August hatte der Vulkan über längere Zeit für erhebliche Behinderungen am Flughafen Catania gesorgt. Nach Angaben des Flughafenbetreibers wurden zwischen dem 6. und 12. August etwa 36 Prozent der geplanten Flüge gestrichen. Weitere Verbindungen wurden auf andere Flughäfen umgeleitet. Mehr als 100.000 Reisende waren betroffen, darunter zahlreiche Passagiere aus Deutschland.
Die auf dem Rollfeld stehenden Flugzeuge mussten mit Planen vor dem Ascheregen geschützt werden. Vor der Wiederaufnahme des Betriebs waren außerdem Start- und Landebahnen von Vulkanasche zu befreien. Die Auswirkungen auf die Flughafeninfrastruktur bezeichnete SAC als die schwersten der vergangenen 20 Jahre. Viele Reisende mussten lange warten, Flüge umbuchen oder alternative Verbindungen suchen. Teilweise übernachteten Urlauberinnen und Urlauber am Flughafen.
Auch andere sizilianische Flughäfen waren zeitweise belastet, weil dort umgeleitete Maschinen ankamen. Die VONA-Meldungen des INGV zeigten im September zudem wiederholt Wechsel zwischen den Warnstufen Orange und Rot.
Was Reisende jetzt beachten sollten
Wer in den kommenden Tagen von oder nach Catania fliegen möchte, sollte sich nicht allein auf die angekündigte Wiedereröffnung verlassen. Entscheidend ist der Status des eigenen Fluges.
Reisende sollten:
- den Flugstatus prüfen: Informationen der Airline und des Flughafens regelmäßig abrufen;
- mit Änderungen rechnen: Auch nach der Wiederaufnahme können Verspätungen, Streichungen und Umleitungen auftreten;
- alternative Flughäfen berücksichtigen: Flüge nach Catania werden bei Einschränkungen häufig nach Palermo oder zu anderen sizilianischen Flughäfen umgeleitet;
- bei einer Annullierung die Airline kontaktieren: Dabei sollten Informationen zu Umbuchung, Ersatzbeförderung oder Erstattung eingeholt werden;
- Belege aufbewahren: Quittungen für notwendige Ausgaben sollten gesammelt werden, falls eine spätere Erstattung möglich ist.
Auch Ausflüge zum Ätna können betroffen sein. Je nach Aktivität des Vulkans können bestimmte Bereiche gesperrt oder nur eingeschränkt zugänglich sein. Urlauber sollten daher die aktuellen Hinweise der Behörden beachten und keine gesperrten Gebiete betreten.
Welche Rechte haben Flugreisende?
Wird ein Flug wegen des Vulkanausbruchs gestrichen, gelten grundsätzlich die EU-Fluggastrechte. Die Airline muss Reisende möglichst schnell zum Ziel bringen – entweder mit einem Ersatzflug oder über eine alternative Route. Wer nicht mehr reisen möchte, kann stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Bei längeren Wartezeiten bestehen außerdem Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören je nach Wartezeit Getränke, Mahlzeiten, zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails sowie gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Leistet die Airline diese Unterstützung nicht, können Betroffene notwendige Kosten zunächst selbst übernehmen. Quittungen sollten unbedingt aufbewahrt werden.
Eine zusätzliche Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro gibt es bei einem Vulkanausbruch in der Regel nicht, da ein solches Naturereignis als außergewöhnlicher Umstand gilt. Wird jedoch keine oder nur eine sehr späte Ersatzbeförderung angeboten, kann im Einzelfall dennoch ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Pauschalreisende können unter Umständen außerdem eine Minderung des Reisepreises verlangen. Entscheidend ist, wie stark der Urlaub tatsächlich beeinträchtigt wird und wie nah die Reise am Ausbruchsort stattfindet. Eine gewöhnliche Reiserücktrittsversicherung greift bei Naturkatastrophen dagegen meist nicht.
Quelle: www.reisereporter.de
