Starker Wintereinbruch mit Schnee, Eis und anhaltend niedrigen Temperaturen sorgt derzeit für erhebliche Störungen im Bahnverkehr in weiten Teilen Deutschlands und in den Niederlanden. Betroffen sind sowohl Fern- als auch Regionalverbindungen, zudem kommt es in einigen Regionen zu Zugausfällen sowie starken Verspätungen.
Nach Angaben der niederländischen Bahn NS führten witterungsbedingte Weichenstörungen und eine damit verbundene IT-Panne am Morgen zu einem fast vollständigen Stillstand des Zugverkehrs in der Region Amsterdam. Der reguläre Winterfahrplan soll im Laufe des Tages wieder gelten, Bahnreisende werden aber gebeten, ihre Fahrten, wenn möglich, zu verschieben.
Auch die Deutsche Bahn meldet aufgrund der Wetterlage weiterhin Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr. Besonders betroffen sind Züge auf Verbindungen zwischen Deutschland und den Niederlanden, darunter ICE-Züge zwischen Städten wie Berlin und Amsterdam oder Frankfurt am Main und Amsterdam. In Norddeutschland kommt es außerdem zu regionalen Ausfällen und Verzögerungen.
Rechte für Bahnreisende bei Ausfällen und Verspätungen
Für Fahrgäste innerhalb der Europäischen Union gelten laut EU-Fahrgastrechte Regelungen, die bei Zugausfällen, erheblichen Verspätungen oder verpassten Anschlussverbindungen bestimmte Ansprüche vorsehen. Dazu gehören unter anderem:
- Informationen über Ausfälle und Verspätungen durch den Bahnverkehr.
- Rückerstattung oder Ersatzbeförderung, falls ein Zug ausfällt oder stark verspätet ist.
- Entschädigungen bei Verspätung am Zielort, sofern die Reise dort deutlich später als geplant ankommt.
Allerdings gilt: Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Winterwetter können bestimmte Entschädigungsansprüche eingeschränkt sein. Trotzdem haben Reisende grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung oder eine alternative Beförderung, wenn ihre Fahrt nicht wie geplant durchgeführt wird.
Reisende sollten sich vor Fahrtantritt regelmäßig über aktuelle Störungen informieren – zum Beispiel über die NS-App, die Website der Deutschen Bahn oder die jeweiligen Informationskanäle der Verkehrsunternehmen.
Quelle: reisereporter.de
