Paseo del Sol
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Paseo del Sol leider vorübergehend nicht buchbar!
Verfügbare Optionen
Es stehen folgende Verpflegungsarten zur Auswahl:
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Sie können aus folgenden Zimmertypen wählen:
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Hotelinformationen vom Anbieter: Bavaria Fernreisen
USPs:
Eingeschränkte Mobilität: Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unser Servicecenter bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Paseo del Sol, Playa del Carmen, Quintana Roo:
Beschreibung: Der Paseo del Sol verfügt über voll möblierte Eigentumswohnungen mit zwei oder drei Schlafzimmern, einer gut ausgestatteten Küche sowie einer Waschmaschine und einem Trockner. Das Resort verfügt über einen großen Pool und liegt in der Nähe eines Strandes, eines Golfplatzes und eines Tennisplatzes.
Hotel-Ausstattung: Clubhaus
Fitnessstudio
Spa-Dienstleistungen
Öffentliches Telefon
Sauna oder Dampfbad
Snackbar
Außenpool (e)
Tennis
Reinigungsservice
Wäscherei
In der Nähe: Autovermietung
Bar / Cocktail Lounge
Strand
Reiten
Whirlpool oder Whirlpool
Filmverleih
Wasserski
Hinweise:
Reservierungen können nicht geändert oder storniert werden.
Es werden keine Rückerstattungen gewährt.
Das Resort hat eine strikte Maximalbelegungsrichtlinie.
Bitte teilen Sie dem Resort mit, ob Sie zu spät oder zu einem späteren Zeitpunkt einchecken.
Bitte Überprüfen Sie die Mindestaufenthaltsdauer.
Die Reservierung wird andernfalls nach Mitternacht des Check-in-Datums storniert.
Die Gäste sind für die Zahlung einer nächtlichen Übergangssteuer auf Hawaii verantwortlich, die auf alle Einheiten erhoben wird.
Die Steuern werden pro Einheit und Tag für jedes bestätigte 7-Tage-Inkrement berechnet. Keine Ermäßigung für Aufenthalte von weniger als 7 Tagen.
Hinweis Reiserücktritt-/stornierung:
Mit Abschluss Ihrer Buchung wird diese verbindlich und ist nicht mehr änder- oder stornierbar. Die Zahlung des Gesamtbetrags wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur dann möglich, wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt oder das Robert-Koch-Institut die betreffende Destination als Risikogebiet einstuft.